Herr H. bestellte per Internet ein bob-Startpaket. Das hatte bisher bei mehreren seiner Angehörigen gut geklappt. Doch diesmal erhielt er zwar eine E-Mail-Bestätigung, nur das Paket kam nicht und kam nicht …
Nach drei Wochen reklamierte er per Kontaktformular. Als keine Reaktion erfolgte, probierte er es nochmals und danach per Telefon. Was unseren Leser magerlte: Obwohl er nie das Paket und auch keinerlei Reaktion von bob erhalten hatte, wurden 14,90 Euro von seiner Kreditkarte abgebucht.
Als wir uns einschalteten, verriet uns bob immerhin, dass das Paket zugestellt worden war: „Mit der Sendungsnummer kann Herr H. eine Nachforschung veranlassen.“ Was dieser auch tat. Ergebnis: Weil keine Verständigung über den Zustellversuch hinterlegt wurde, konnte Herr H. das Paket nicht abholen, und es ging an bob zurück. Zwar wurden dem verärgerten Leider-nicht-Kunden auf unser Ersuchen wenigstens seine 14,90 Euro rückgebucht. Das Startpaket muss er aber „bitte erneut bestellen“ (bob-Originalzitat).