Herr Moser wohnt in Amstetten und kaufte als Weihnachtsgeschenk für seinen Neffen aus Hainfeld eine Armbanduhr. Als spendabler Onkel blätterte er 2990 Schilling für ein Casio-Modell hin. Doch schon im Jänner 2000 gab die Uhr ihren Geist auf. Also ließ sie der junge Mann beim Uhrmacher in Hainfeld anschauen. Doch der Fachmann konnte sie nicht zum Laufen bringen.
Schwierige Schuldfrage. So wandte sich Herr Moser nun wegen der Gewährleistung an seinen Händler in Amstetten. Dieser schickte die Uhr an den Generalimporteur ein. Dort wurde festgestellt, dass ein falscher Kontakt hergestellt worden war, die Kontaktfeder zum Gehäuseboden fehlte und der Distanzring in der falschen Position lag. Wer wollte, konnte aus dieser Fehlerbeschreibung herauslesen, dass der Uhrmacher aus Hainfeld die Uhr ruiniert habe. Daher schrieb Herr Moser dem Uhrmacher einen geharnischten Brief. Der Handwerker fühlte sich naturgemäß in seiner Berufsehre gekränkt und antwortete, er habe nur probiert, ob die Uhr mit einer neuen Batterie funktioniert. Das habe nicht geklappt. Daher habe er den Rat gegeben, Gewährleistung dort geltend zu machen, wo die Uhr gekauft wurde. Weiter habe er mit der Uhr nichts gemacht. Mit dieser Antwort war Herr Moser nicht zufrieden und wandte sich an uns.