Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes müssen Händler im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Gewährleistung mangelhafte Ware aus- und die neue einbauen, wenn sich ein Mangel nicht durch Reparatur beheben lässt und dieser vor dem Einbau nicht erkennbar war. Nur wenn ein solcher Austausch absolut unverhältnismäßig wäre, kann der Händler ersatzweise eine Entschädigung anbieten (Aktenzahl: C-65/09).
Gewährleistung verbessert - Mangelhafte Ware