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Genossenschaften: Pflichten - Baukostenzuschuss

"Meine Wohnhausanlage wurde an eine andere Genossenschaft verkauft. Muss auch die neue Genossenschaft den Baukostenzuschuss aliquot zurückzahlen, wenn ich ausziehe?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.

Veronika Schmidt (Bild: Ehrensberger)
Veronika Schmidt

Die Antwort lautet eindeutig ja. Durch den Verkauf ändert sich nichts an der Rechtslage, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) gilt weiterhin. Der Baukostenzuschuss muss somit auch vom nachfolgenden Eigentümer zurückgezahlt werden.

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