"Meine Wohnhausanlage wurde an eine andere Genossenschaft verkauft. Muss auch die neue Genossenschaft den Baukostenzuschuss aliquot zurückzahlen, wenn ich ausziehe?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.
Veronika Schmidt |
Die Antwort lautet eindeutig ja. Durch den Verkauf ändert sich nichts an der Rechtslage, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) gilt weiterhin. Der Baukostenzuschuss muss somit auch vom nachfolgenden Eigentümer zurückgezahlt werden.