Mitversichert bis zu 1.500 Euro
Frau Wiesner schloss für ihr Auto eine Teilkaskoversicherung ab. Musikanlage des Autos sowie Navigationsgerät, Radio und Freisprechanlage wähnte sie bis zu einem Wert von 1.500 Euro mitversichert. „Die dem Versicherer genannte Sonderausstattung ist in der Höhe von 1.500 Euro mitversichert“, stand auch in der Polizze.
Anders als in der Polizze
Als aber einige dieser Geräte aus dem Auto gestohlen wurden, ließ Generali wissen, dass diese mitnichten Teil einer Sonderausstattung, sondern Dinge des persönlichen Bedarfs und daher nicht versichert wären. Generali war auch zu keiner kulanten Lösung bereit. Frau Wiesner müsste zu Gericht gehen, um ihr Recht zu bekommen. Wie das Verfahren ausginge, ist aber völlig ungewiss.