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Generali-Kasko - Aus für "Malus-System"

Kunden bezahlten laufend mehr Prämie als ursprünglich vereinbart.

Versicherungsnehmer bekommen zu viel bezahlte Prämien zurück

Wer bei der Generali Versicherung eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatte, wurde nach einem größeren Schadensfall (Versicherungsleistung mindestens in Höhe einer Jahresprämie) durch Umstufung in die nächsthöhere Prämienstufe bestraft. Anders als bei der Kfz-Haftpflicht blieben Versicherungsnehmer der Generali auch in diesem Malus, wenn sie in den nächsten Jahren keine Schäden meldeten. Dadurch bezahlten sie laufend mehr Prämie als ursprünglich vereinbart. Nach unserer Klage hat der Oberste Gerichtshof diese Bestimmung für unzulässig erklärt. Die Klausel im Wortlaut: „Der Vertrauensbonus richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Bonusstufe Ihres Kfz-Haftpflichtvertrages. Dieser Bonusvorteil bleibt bei Schadenfreiheit auf Dauer des Versicherungsverhältnisses unverändert erhalten. Wird aufgrund eines Kaskoschadenereignisses eine Leistung mindestens in Höhe der Kaskojahresprämie inkl. Vers.-Steuer erbracht, erfolgt per Schadendatum für die restliche Vertragslaufzeit eine Neufestsetzung des Vertrauensbonus (Umstufung in die nächsthöhere Kaskoprämienstufe, maximal aber in Stufe 3).“ Vom Urteil profitieren Generali-Kunden mit Voll- oder Teilkasko-Verträgen, die die besagte Klausel noch aufweisen. Neue Verträge enthalten sie nicht mehr. Die Versicherungsnehmer bekommen zu viel bezahlte Prämien zurück und sind neu einzustufen. Wir empfehlen daher, die Generali Versicherung unter Berufung auf dieses OGH-Urteil mit eingeschriebenem Brief aufzufordern, zu viel bezahlte Prämien zurückzuzahlen (einen Musterbrief, den Sie gratis herunterladen können, finden Sie unter www.verbraucherrecht.at ). Sollte die Generali nicht reagieren, informieren Sie uns:

E-Mail: bneubauer@vki.or.at ,
Tel.: 01/588 77-320,
Fax: 01/588 77-75.

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