- Steuern nicht vernachlässigen
- Währungsrisiko außerhalb der Euro-Zone
- Besonderheiten des Landes sollten Sie kennen
Kosten nach dem Kauf berücksichtigen
Mildes Klima, gute Luft, gelassenere Lebensweise oder niedrigere Lebenshaltungskosten – die Beweggründe dafür, sich eine dauernde Bleibe in der Ferne zu suchen, sind unterschiedlich. Nur die wenigsten können sich das ganz locker nebenbei leisten, daher gilt es umso genauer darauf zu achten, worauf man sich einlässt. Denn nicht nur die Sprache, auch rechtliche und steuerliche Gegebenheiten sind oft anders als gewohnt. Vor allem sollten Sie sich über jene Kosten kundig machen, die neben dem Kaufpreis und nach dem Kauf anfallen.
Gebühren von Land zu Land verschieden
So bewegen sich zum Beispiel die Notarkosten in der Schweiz zwischen 0,2 und 0,3 Prozent, in anderen Ländern sind bis zu 5 Prozent fällig. Und die Erwerbs- oder Übertragungssteuern und Gebühren können von fast gar nichts bis an die 30 Prozent des Objektwerts ausmachen. Nach dem Kauf wiederum fällt in manchen Ländern eine Immobiliensteuer oder separate Ferien- und Zweitwohnsitzsteuer an. In Frankreich, Spanien oder auch Portugal sind üblicherweise 10 Prozent des Kaufpreises zu hinterlegen, die bei einem Vertragsrücktritt verloren sind.
In anderen Ländern, wie der Türkei, gibt es Beschränkungen für den Grunderwerb durch Ausländer, in Bulgarien können Sie nur Gebäude erwerben, aber keine Grundstücke. In Ungarn und Kroatien ist dazu eine ministerielle Erlaubnis erforderlich – mit Wartezeiten bis zu einem Jahr. Und die bei uns gebräuchliche Eintragung des Käufers in das Grundbuch ist keineswegs in allen Ländern üblich.