Wer sein Heim mittels Franken- oder Yen-Kredit finanziert hat, kommt jetzt von mehreren Seiten in Bedrängnis. Nicht jede Forderung der Bank muss aber berechtigt sein.
Finanzkrise und ihre Folgen
Als Folge der Finanzkrise geben Banken einander keine Kredite mehr. Geld wird also knapp, und damit verteuern sich auch Kredite. Gleichzeitig ist der Schweizer Franken gegenüber dem Euro im Wert gestiegen. Das bedeutet, dass man für einen Euro weniger Schweizer Franken bekommt. Und da es sich bei einem Franken-Kredit um eine fixe Summe in Schweizer Franken handelt, ist die Schuld angewachsen. Daher werden Fremdwährungs-Kreditkunden nun von den Banken bedrängt: Oft wird ein sogenannter Liquiditätsaufschlag in Höhe von 1 bis 2 Prozent der Kreditsumme verlangt. Oder aber es wird mit einer Zwangskonvertierung in Euro gedroht. Unserer Erfahrung nach sind diese Forderungen rechtlich oft nicht gedeckt.
Vorbehalt anmelden!
Klauseln, die die Überwälzung der Refinanzierungskosten oder die Möglichkeit zur Zwangskonvertierung in Euro vorsehen, halten wir für eine grobe Benachteiligung der Konsumenten. Oft sind die entsprechenden Paragraphen auch sehr ungenau formuliert und daher intransparent. Deshalb werden wir dazu Musterprozesse führen. Wer gezwungen wird, mit seiner Bank eine Vereinbarung über Liquiditätsaufschlag oder Konvertierung zu schließen, sollte diese nur mit dem Zusatz „vorbehaltlich rechtlicher Klärung und vorbehaltlich der Rückforderung zu viel bezahlter Zinsen und Kosten“ unterschreiben. Dann kann er, falls uns die Gerichte recht geben, die zu viel gezahlten Beträge von der Bank zurückfordern.
Konvertierung ja oder nein?
Die Frage, ob man in Euro konvertieren soll, lässt sich leider nicht allgemeingültig beantworten. Dagegen spricht, dass der Wechselkurs Franken – Euro für Franken- Kreditnehmer derzeit ungünstig ist. Ein Pro-Argument ist, dass man dann keine weiteren Währungsschwankungen befürchten muss. Die Entscheidung muss jede Kreditnehmerin, jeder Kreditnehmer selbst treffen.