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Fremdwährungskredite - Letzter Ausweg Schlichtung

Bis zur Finanzkrise 2007 warfen Banken mit Fremdwährungskrediten nur so um sich. Die Risiken für die Kreditnehmer waren beträchtlich, doch davon erfuhren sie herzlich wenig. Jetzt, wo immer mehr der Verbindlichkeiten fällig werden, wartet viel Arbeit auf die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte.

Verlockender Vorschlag

Herr P. wollte im Jahr 2005 eine Liegenschaft kaufen. Eigenmittel waren vorhanden, lediglich 45.000 Euro fehlten, die er bei seiner Bank als Kredit aufzunehmen gedachte. Der Bankberater machte ihm jedoch einen anderen, verlockend klingenden Vorschlag: P. solle einen weitaus höheren endfälligen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken (umgerechnet 180.000 Euro) aufnehmen und seine Eigenmittel in sogenannten Tilgungsträgern (Lebensversicherungen, Wertpapiere, Aktien) anlegen. Der Kredit würde sich dann aus den Erträgen praktisch von selbst abzahlen, außerdem profitiere der Kunde von den niedrigeren Schweizer Bankzinsen.

Kombinationswette

Die Idee erschien P. genial. Von den immensen Risiken, die eine derartige Konstruktion mit sich bringt, erfuhr er nur am Rande. Hätte er gewusst, dass sich hinter einem Fremdwährungsdarlehen im Grunde nichts anderes verbirgt als eine Kombination mehrerer Wetten, wäre er das Wagnis nicht eingegangen.

Die Kreditnehmer setzen hier nämlich nicht nur darauf, dass die Zinsen in der Fremdwährung über die Laufzeit gering beziehungsweise stabil und somit leistbar bleiben. Sie spekulieren auch damit, dass sich der Kurs der Fremdwährung gegenüber dem Euro nicht wesentlich zu ihren Ungunsten verändert. Fällt der Euro nämlich im Vergleich zum Schweizer Franken, steigt die Verschuldung an, da am Ende in Euro abgerechnet wird. Zum Fiasko kann der Deal werden, wenn auch noch der Tilgungsträger hinter den Erwartungen zurückbleibt.

 


 

Der VKI führt eine Schadensabschätzung Ihres Fremdwährungskreditfalles durch. Lesen Sie mehr dazu unter "Schadensabschätzung durch den VKI" und auf www.verbraucherrecht.at.


Kombinationswette verloren

Verloren

P. verlor alle Wetten: Am Ende der Laufzeit war die Verschuldung infolge des gestiegenen Frankenkurses deutlich angewachsen, der anfängliche Zinsvorteil durch die niedrigen Euro-Zinsen dahin. Zu allem Überfluss entwickelte sich der Tilgungsträger höchst bescheiden. Am Ende stand P. vor einem kaum zu bewältigenden Schuldenberg.

Banken verdienen prächtig

Mit seiner Geschichte steht P. nicht allein. Über 200.000 Österreicherinnen und Österreicher (Haftungssumme 27 Milliarden Euro) ließen sich auf das Wagnis eines Fremdwährungskredites ein. Jetzt, wo die Darlehen nach und nach fällig werden, haben nicht wenige den finanziellen Ruin vor Augen.

Kaum ein Risiko besteht hingegen für die Banken. Zum einen kassierten sie bereits kräftig durch Provisionen und Zinsaufschläge, zum anderen bleibt ihnen als Sicherheit die mit der Hypothek belastete Immobilie.

Als es bei P. so weit ist, wird er beim Kreditinstitut vorstellig. Mit dem Hinweis auf die unzureichende Beratung versucht er die Bank dazu zu bewegen, ihm wenigstens einen Teil der Schuld zu erlassen. Doch P. beißt auf Granit. Schließlich wendet er sich an die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte.

Kostenlos und vertraulich

Kostenlos und vertraulich

Die im Mai 2013 zunächst als Pilotprojekt des Sozialministeriums ins Leben gerufene Schlichtung für Verbrauchergeschäfte wird von der ehemaligen Präsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Irmgard Griss geleitet. Die Schlichtungsstelle kann von Konsumenten angerufen werden, wenn es im Zuge eines Verbrauchergeschäftes zu Unstimmigkeiten kommt. Voraussetzung für die Anrufung ist, dass es bereits einen Einigungsversuch mit dem Unternehmer gegeben hat. Die Teilnahme an der Schlichtung ist sowohl für die Konsumenten als auch für die Unternehmer freiwillig.

Verbraucherschlichtung.at

Die Schlichtung arbeitet vorwiegend online, das Eingabeformular für die Antragstellung ist auf www.verbraucherschlichtung.at abrufbar. Die Konsumenten können sich im Schlichtungsverfahren von Beginn an von einer Verbraucherorganisation oder anwaltlich vertreten lassen. Für die Dauer der Schlichtung ist die Verjährung der Ansprüche gehemmt. Eingeschlossen sind Branchen, für die es keine entsprechenden Einrichtungen gibt, an die Kunden sich wenden können, etwa der Elektrogerätehandel oder das Handwerk.

Von der Schlichtung nicht abgedeckt werden Bereiche, die über vergleichbare Institutionen verfügen, wie zum Beispiel Strom und Gas (Schlichtungsstelle der E-Control), Patientenrechte (Patientenanwaltschaften) oder grenzüberschreitende Geschäfte (Europäisches Verbraucherzentrum). Nicht mehr aktiv werden kann die Schlichtungsstelle, wenn bereits gerichtliche Schritte eingeleitet wurden.

Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte - Angebot im Internet  

Erfolgreiche Schlichtung

Erfolgreiche Schlichtung

Die Schlichtungsstelle ist unabhängig, arbeitet kostenlos und garantiert allen Seiten absolute Vertraulichkeit. Sie versucht gemeinsam mit den Beteiligten, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Zwar kommt es nicht in allen Fällen zu einer Einigung, für Fremdwährungskreditnehmer P. war, wie für viele andere auch, die Anrufung der Schlichtungsstelle jedoch erfolgreich. Die Bank kam ihm am Ende entgegen und er konnte seine finanzielle Belastung deutlich reduzieren.

Schadensabschätzung durch VKI

Um einen Fremdwährungskreditfall bei der Schlichtungsstelle einbringen zu können, bedarf es einer Abschätzung der Schadenssumme. Diese lässt sich allerdings nicht ohne Weiteres beziffern. Der Schaden besteht nämlich nicht einfach in der Deckungslücke zwischen dem aushaftenden Kredit (bzw. dem Euro-Gegenwert) und dem Endwert des Tilgungsträgers und auch nicht im Währungsverlust. Zur Schadensermittlung wird der abgeschlossene Fremdwährungskredit mit Tilgungsträger jenem Modell gegenübergestellt, das die Kreditnehmer bei korrekter Beratung gewählt hätten, also einem Abstattungskredit in Euro.

Auf Wunsch erstellt der VKI gegen einen Kostenbeitrag von 165 Euro eine individuelle Schadensabschätzung. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der VKI-Rechtsabteilung www.verbraucherrecht.at. Die Schadensabschätzung kann insbesondere als Grundlage für ein Gespräch mit der Bank, für einen Antrag bei der Schlichtungsstelle oder auch für eine Klage bei Gericht dienen.

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