„Ein Fall für KONSUMENT": Berichte aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Erste Bank lehnt jegliche Mitverantwortung ab
Herr Luger hatte Ende 2000 bei der Erste Bank für den Kauf einer Wohnung einen Fremdwährungskredit aufgenommen. Als Tilgungsträger wählte er auf Vorschlag der Erste Bank eine Lebensversicherung der Generali Versicherung. Herr Luger zahlte rund 181.000 Euro in die Versicherung ein. Nach zehn Jahren sollte damit nicht nur die Kreditsumme abgedeckt werden, sondern auch noch ein Gewinn vorhanden sein.
Bank rät vom Umstieg ab
Doch es kam anders. Der Fremdwährungskredit war in Yen. Als dessen Kurs 2003 stark anstieg, veranlasste Herr Luger bei der Erste Bank die Weiterführung des Kredits in Schweizer Franken. Als 2006 der Schweizer Franken anstieg, kontaktierte Herr Luger die Erste Bank wegen einer eventuellen Konvertierung des Kredits in Euro. Das sei nicht sinnvoll, wurde ihm gesagt. Der Wert des Schweizer Franken gegenüber dem Euro stieg weiter. Ende 2007 hätte der ausstehende Kredit 126.000 Euro ausgemacht. Herr Luger fragte bei der Erste Bank ein weiteres Mal wegen eines Umstiegs auf Euro an, doch es wurde ihm erneut davon abgeraten.
Ende 2010 liefen der Kreditvertrag und die Lebensversicherung aus. Nach 2007 hatte der Schweizer Franken im Vergleich zum Euro weiter an Wert zugelegt. Um den Franken-Kredit auf Gleich zu stellen, brauchte es jetzt 156.000 Euro. Zudem hatte sich der Tilgungsträger nicht so entwickelt, wie angenommen, die Versicherungspolizze war nur mehr 124.000 Euro wert. Von der Kreditsumme waren daher noch über 32.000 Euro offen.
Ausbuchung der offenen Kreditsumme beantragt
Herr Luger beschwerte sich wegen wiederholter Fehlberatung bei der Erste Bank und beantragte die Ausbuchung der offenen Kreditsumme. Doch die Erste Bank schmetterte seine Forderung ab: Für die Performance der Lebensversicherung, die Herr Luger selbst ausgewählt hatte, trage die Erste Bank keinerlei Verantwortung, hieß es in einem Schreiben der Rechtsabteilung. Die Bank lehne daher jegliche Mitverantwortung für die entstandene Lücke bei der Rückführung der Finanzierung ab. Die von Herrn Luger „… behaupteten angeblichen Fehlberatungen …“ wurden entschieden zurückgewiesen.
Herr Luger wollte von uns wissen, ob wir in diesem Fall noch eine Chance auf eine gütliche Einigung sehen. Doch wir mussten ihn enttäuschen. Unserer Erfahrung nach ist, wenn Fremdwährungskredit und Tilgungsträger bereits abgelaufen sind, mit einem Entgegenkommen der Banken nicht mehr zu rechnen. Bezüglich Fehlberatung steht Aussage gegen Aussage; ob eine solche stattgefunden hat, ist daher schwer zu beweisen. Herr Luger wird die 32.000 Euro begleichen müssen.