"Ich möchte eine Pauschalreise buchen. Im Katalog ist die AUA als Fluglinie angegeben. Kann ich stornieren, falls kurz vor Reiseantritt in den Reisepapieren eine mir unbekannte Fluglinie aufscheint?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Martha Ritschl.
Martha Ritschl |
Fluglinie geändert?
In den Geschäftsbedingungen behalten sich Reiseveranstalter oft Leistungsänderungen vor. Wenn die vom Veranstalter vorgenommene Änderung der gebuchten Leistung erheblich ist und wesentliche Bestandteile des Vertrages betrifft, haben Sie ein Rücktrittsrecht.
Schriftlich am Buchungsschein festhalten
Wenn es für Sie so wesentlich ist, mit der AUA zu fliegen, raten wir Ihnen, dies bereits am Buchungsschein schriftlich festzuhalten, etwa: "Die Buchung hat nur Gültigkeit, wenn der Flug tatsächlich mit der AUA durchgeführt wird.“