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Flugreisen: Änderung der Fluglinie - Ist Rücktritt möglich?

"Ich möchte eine Pauschalreise buchen. Im Katalog ist die AUA als Fluglinie angegeben. Kann ich stornieren, falls kurz vor Reiseantritt in den Reisepapieren eine mir unbekannte Fluglinie aufscheint?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Martha Ritschl.

Martha Ritschl (Bild: Ehrensberger)
Martha Ritschl

Fluglinie geändert?

In den Geschäftsbedingungen behalten sich Reiseveranstalter oft Leistungsänderungen vor. Wenn die vom Veranstalter vorgenommene Änderung der gebuchten Leistung erheblich ist und wesentliche Bestandteile des Vertrages betrifft, haben Sie ein Rücktrittsrecht.

Schriftlich am Buchungsschein festhalten

Wenn es für Sie so wesentlich ist, mit der AUA zu fliegen, raten wir Ihnen, dies bereits am Buchungsschein schriftlich festzuhalten, etwa: "Die Buchung hat nur Gültigkeit, wenn der Flug tatsächlich mit der AUA durchgeführt wird.“

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Bestätigte Flüge - Findet der Flug statt?

"Wir haben über eine Vermittlungsplattform Flüge gebucht. Wir haben bemerkt, dass es diese Flüge gar nicht mehr gibt, sie aber weiter angeboten werden. Der Flug geht in ein Gebiet mit Reisewarnung. Was sollen wir tun?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Andreas Herrmann.

Reiseversicherung mit Kreditkarte - Leistungsunterschiede

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Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

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