Wegen einer Betriebsversammlung am 22.03.2018 wurden rund 150 AUA-Flüge gestrichen. Diese Ansprüche haben Betroffene.
Es handelt sich dabei um jene Betriebsversammlung, die bereits am 6.3.2018 und 7.3.2018 stattfinden hätte sollen und die schon damals zu Flugannullierungen geführt hat.
Ersatzbeförderung
Wer seinen gebuchten Flug nicht wie geplant antreten kann, hat gemäß Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Umständen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt.
Rückerstattung und Betreuungsleistungen
Ab einer Verspätung von 5 Stunden kann auch die Rückerstattung des Flugpreises verlangt werden. Wer von längeren Wartezeiten betroffen ist, hat zudem Anspruch auf Betreuungsleistungen (Erfrischungen, Unterkunft).
Für nutzlos gewordene Fahrten zum/vom Flughafen kann ebenfalls Erstattung verlangt werden.
Ausgleichsleistungen
Weiters ist auch ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen denkbar. Dabei handelt es sich um eine pauschale Abgeltung für Nichtbeförderung, Flugannullierung bzw. große Verspätung (ab drei Stunden gegenüber der geplanten Ankunftszeit). Die Höhe der Ausgleichsleistung hängt von der Flugdistanz ab, sie beträgt zwischen EUR 250 und EUR 600 pro Person.
Ob bei Flugausfällen aufgrund einer Betriebsversammlung außergewöhnliche Umstände vorliegen und die Airline deshalb nicht zahlen muss, wurde gerichtlich noch nicht geklärt. Die Beweispflicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen zu haben, um die Annullierung/Verspätung zu verhindern liegt aber bei der Fluglinie. Mehr Informationen dazu finden Sie auf Flugausfälle wegen AUA-Betriebsversammlung .
VKI-Beratung hilft weiter!
Wurde Ihnen die Zahlung von Ausgleichsleistungen verweigert? Dann erinnern Sie die Airline ihrer Beweispflicht nachzukommen bzw. wenden Sie sich an unsere VKI-Beratung!
Welche Ansprüche Ihnen bei Verspätungen, Überbuchungen bzw. Annullierungen laut Fluggastrechte-Verordnung im Detail zustehen, lesen Sie auf verbraucherrecht.at unter Was tun bei Flugverspätungen?
Sind Sie auch Opfer anderer Flugturbulenzen geworden (Koffer beschädigt, Gepäck verloren, Umleitungen, etc.) lesen Sie Fluggastrechte - Ausgleich für Turbulenzen.