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Fitnessstudio - Unzulässige Klausel

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

Klausel im Fitnessstudio. „Verzehren mitgebrachter Speisen und Getränke ist nicht gestattet“ – diese Klausel ist unzulässig. Die Kunden dürfen nicht dazu gezwungen werden, teure Getränke des Studios zu konsumieren.

Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel, AZ 7 U 36/03

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