Klausel im Fitnessstudio. „Verzehren mitgebrachter Speisen und Getränke ist nicht gestattet“ – diese Klausel ist unzulässig. Die Kunden dürfen nicht dazu gezwungen werden, teure Getränke des Studios zu konsumieren.
Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel, AZ 7 U 36/03