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Finderlohn - Ehre dem ehrlichen Finder

Ich habe in einer Bank eine Geldbörse mit mehreren Tausend Schilling gefunden und sofort abgegeben. Die Bankangestellte sagte mir jedoch, dass ich keinen Finderlohn bekomme. Stimmt das?
Ja. Sie haben die Geldtasche nämlich an einem, wie es juristisch heißt, „nicht gewahrsamsfreien Ort“ gefunden. Darunter fallen zum Beispiel Geschäfte, Bäder, Lokale, Betriebe, Arztpraxen oder öffentliche Verkehrsmittel. Hier gibt es kein Finderrecht. Wer hier einen Gegenstand findet, muss diesen dem Besitzer der Lokalität oder einer Aufsichtsperson übergeben. Finderlohn steht dem ehrlichen Finder keiner zu. Den gibt es nur, wenn der Fund auf öffentlichem Grund gemacht wurde.

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