Euro - Preis-Hoch im Kommen?
Viele Leser sind empört
Dieser Leserbrief drückt die Stimmung aus, die offensichtlich sehr weit verbreitet ist. Selten zuvor hat ein Thema zu solch einer Flut von Leserbriefen geführt wie die Preisgestaltung im Vorfeld der Währungsumstellung. Und diese Flut hält seit Monaten an. Verfolgt man die Wortmeldungen in den Medien, so zeigt sich ein ähnliches Bild.
Vertreter der Wirtschaft bleiben ob dieser recht eindeutigen Stimmungslage ungerührt: Der Markt werde dafür sorgen, dass es zu keinen Preiserhöhungen kommt. Es gebe ohnehin nur sehr wenige schwarze Schafe, und man möge doch keine Panikmache betreiben.
Leserlobby
Wir wollen dieses Streitthema unserer Aktion Leserlobby unterwerfen. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Und welche Maßnahmen halten Sie für sinnvoll?
Von einem gerichtlichen Vorgehen gegen Preissünder erwarten Experten nicht allzu viel. Nur eine falsche Preisauszeichnung kann eingeklagt werden, Preiserhöhungen sind grundsätzlich nicht verboten. Nur wenn der Wirtschaftsminister feststellt, dass eine Preiserhöhung ungewöhnlich hoch ausgefallen ist, kann er (muss aber nicht) einen volkswirtschaftlich gerechtfertigen Preis festlegen. Erst wenn ein Unternehmen gegen diesen verordneten Preis verstößt, kann es bestraft werden – mit einer Geldstrafe bis zu 100.000 Schilling (das entspricht rund 7267 Euro).
Konsumentenvertreter halten es für wesentlich wirksamer, Preissünder nicht mit Geldbußen, sondern mit Veröffentlichung zu bestrafen. Wer falsch umrechnet, die Preise in der Umstellungsphase nicht doppelt (in Schilling und in Euro) auszeichnet, oder Preise im Hinblick auf den Euro erhöht, sollte namentlich genannt werden. Auf der anderen Seite könnten natürlich auch positive Beispiele genannt werden: Unternehmen, die sich besonders korrekt verhalten.
Kunden wurden nie gefragt
Ärger mit dem Euro gibt es aber nicht nur in der Umstellungsphase. Auch in Zukunft sind Probleme vorprogrammiert. So wird man viel mehr Münzen mit sich herumschleppen müssen als bisher, weil es unter einem Wert von 5 Euro (68,80 Schilling) kein Papiergeld gibt. Verschärft wird dies durch die Praxis, statt runder Preise so genannte psychologische Schwellenpreise zu verlangen: 9,90, 19,90, 99,90 etc. Da häuft sich bald das Wechselgeld im Beutel. Marketingexperten betonen immer wieder, diese Schwellenpreise seien der dringende Wunsch der Konsumenten, Artikel mit einem runden Preis würden diese einfach nicht kaufen. Eine Befragung zu dem Thema ist allerdings nie durchgeführt worden – auch das wollen wir mit unserer Leserlobby nachholen.
Auch in den letzten Wochen wurden von unseren Leserinnen und Lesern die üblichen Problemfälle genannt. Sie finden sich vor allem im Lebensmittelhandel, wobei sich die meisten Beschwerden auf die beiden Marktführer Billa-Merkur und Spar gleichmäßig verteilen. Häufig sind auch die Meldungen über die Gastronomie.
Nur ein kleines Beispiel, stellvertretend für die Branche: In einem Innsbrucker Gasthaus wurde der Preis für Weizenbier von 38 Schilling auf 3 Euro (41,28 Schilling) umgestellt. Das ärgert unseren Leser nicht nur wegen der Preiserhöhung. Beim Bezahlen wurde auch noch die sich ergebende Gesamtsumme – von 235,30 auf 236 Schilling – aufgerundet.
Zahlreiche Beschwerden hat zuletzt die Preispolitik des Mobilfunkbetreibers max.mobil ausgelöst. Er hat die Gebühr für Wertkartenbenützer zu einem ausgesuchten Gesprächspartner („Herziline“) um 40 Prozent verteuert: von 1 Schilling auf 1,40 Schilling, was etwas mehr als 10 Euro-Cent entspricht. Auch der neue Katalog des Elektronik-Versandhändlers Conrad ist vielen aufgestoßen. Exorbitante Preiserhöhungen von 30 bis 80 Prozent werden konstatiert. Conrad begründet dies mit der Verlängerung der Gewährleistungsfrist ab 1.1.2002. Ein Leser dazu: „Es kann nicht im Sinn des Konsumentenschutzes sein, wenn jeder Konsument schon beim Kauf fast ein zweites Gerät bezahlt.“