Zum Inhalt

EU-Recht - Umsetzung in nationales Recht

Österreich ist Schlusslicht bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht. Als einzigem unter den 27 Mitgliedsstaaten gelang es Österreich nicht, sein Umstellungsdefizit zu verringern.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang