"Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) unterscheidet rückzahlbare und nicht rückzahlbare Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge (EVB). Da ich meine Wohnung kündigen werde, würde mich interessieren, ob ich dann die rückzahlbaren EVBs ausbezahlt bekomme und wie lange zurück?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.
Veronika Schmidt |
Der „rückzahlbare“ EVB bedeutet nicht, dass man diesen zurückbekommt, wenn man auszieht. Es ist nur so, dass man jeweils 10 Jahre nach der Einhebung prüfen kann, ob er zweckentsprechend verwendet wurde.
GBV liefert aktuelle Sätze für EVBs
Änderungen des rückzahlbaren EVB hängen übrigens davon ab, ob bereits die Höchststufe eingehoben wird (aktuelle Sätze unter www.gbv.at, „Wohnwirtschaftliche Werte“). Die Höchststufe darf nicht überschritten werden.
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