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Entrümpelung: Kostenbeteiligung - Rundschreiben von Hausverwaltung

Hausverwaltung hat Rundschreiben wegen wiederrechtlichen Ablagerungen geschickt.

Kostenbeteiligung? 

Meine Hausverwaltung hat den Mietern ein Rundschreiben geschickt, dass widerrechtliche Ablagerungen in allgemeinen Teilen des Hauses (Stiegenhaus, Dachboden) bis zu einem bestimmten Datum entfernt werden müssen, sonst würde der Abtransport auf Kosten aller Mieter erfolgen. Ist diese Vorgangsweise zulässig? Ich habe nämlich keine Gegenstände irgendwo im Haus gelagert. Kann ich das geltend machen, damit ich mich nicht an den Kosten beteiligen muss?

Rechtlich leider richtig - Ausnahme

Die Vorgangsweise der Hausverwaltung ist rechtlich zulässig. Auch wenn Sie nichts im Haus deponiert haben, können Sie leider nicht darauf bestehen, dass Sie sich nicht an den Kosten für die Entrümpelung beteiligen. Es kommt nämlich nicht darauf an, wer die Dinge gelagert hat, außer der/die Verursacher ist/sind bekannt und eine Zuordnung ist eindeutig möglich.

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