Bei mir wurde eine Energiesparlampe schon nach wenigen Monaten defekt. Sie war weder im Außenbereich noch an einer Stelle angebracht, wo sie dauernd ausund eingeschaltet wurde. Kann ich Gewährleistung geltend machen?
Mag. Thomas Hirmke |
Ja. Das Recht auf Gewährleistung besagt, dass der Käufer Anspruch auf eine Ware ohne Mängel hat. Wenn man innerhalb von sechs Monaten ab dem Kauf (genauer: ab dem Datum der Warenübergabe an den Käufer) reklamiert, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestanden haben muss.
Mangel schon bei Übergabe vorhanden
Wenn aber die Lampe erst nach dieser Zeitspanne defekt wird, muss der Käufer beweisen, dass der Fehler, der zum frühen Aus der Lampe geführt hat, schon bei Übergabe der Ware bestanden hat. Das kann mitunter schwierig sein. Reklamieren sollte man aber trotzdem, denn oft zeigen sich die Hersteller kulant.
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