Da Bildungsmaßnahmen zum Erwerb von bürotechnischen Kenntnissen (dazu gehören EDV-Kurse – und zwar egal ob für Einsteiger oder Fortbildung) auf alle Fälle von der Steuer anerkannt werden, können grundsätzlich die damit verbundenen Ausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Bildungsausgaben - Spesen steuerlich geltend machen
Dazu zählen: Kurskosten, Materialkosten, Fahrtkosten, Taggeld und Nächtigungsgeld.
Fahrtkosten sind alle Aufwendungen verbunden mit: Bahn, Flug, Taxi, Bus, Straßen-/U-Bahn, Kfz.
Tipp: Kilometergeld kann auch bei Verwendung eines fremden Kraftfahrzeuges (in Höhe von € 0,356) abgesetzt werden.
Das Taggeld gilt als Ausgleich für die Mehrkosten an einem fremden Ort und darf im Ausland bis 5 Stunden nicht, für mehr als 5 Stunden zu 1/3, für mehr als 8 Stunden zu 2/3 und für mehr als 12 Stunden voll abgezogen werden. Das Taggeld für Deutschland beträgt € 35,30.
Das Nachtgeld ist sozusagen ein Ersatz für Hotelkosten und kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn im Zuge einer Übernachtung tatsächlich Spesen (zum Beispiel für Blumen oder Mitbringsel für Ihre Gastgeber) anfallen.
Das Nachtgeld für Deutschland beträgt € 27,90.
Selbstverständlich sind für alle Ausgaben, die Sie nicht vom Dienstgeber ersetzt bekommen, Belege notwendig, aus denen gut erkennbar hervorgeht, wofür sie beruflich genutzt werden, z.B. Taxirechnung.
Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala,
Steuerberaterin in
Wien
Internet: http://www.human-money.at