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Betriebskosten - Nachverrechnung

, aktualisiert am

Die Betriebskosten-Nachverrechnung ist abgebucht worden. Ich bin letzten September eingezogen und zahle für was, wovon ich fast nichts hatte. Wenn im September schon höhere Betriebskosten bekannt waren, warum wurden mir diese nicht mitgeteilt? Gegenüber dem Vorjahr sind sie um 30 % gestiegen.

Korrekte Nachverrechnung

Die Nachverrechnung ist korrekt. Die gesetzliche Regelung lautet, dass derjenige Mieter nachzahlen muss – oder ein Guthaben erhält –, der zum übernächsten Zinstermin nach Legung der Abrechnung gerade Mieter ist. Es könnte also auch jemanden treffen, der erst im Jänner eingezogen ist. Im September können die höheren Betriebskosten nicht zur Gänze bekannt sein, weil die Abrechnung erst nach Abschluss des Jahres gemacht wird.

Warnung nicht vorgeschrieben

Warnen muss Sie der Vermieter vor höheren Betriebskosten nicht. Er hat nur die Pflicht, die Betriebskosten einmal jährlich abzurechnen (spätestens bis 30. Juni des kommenden Jahres). Diese Abrechnung ist im Haus aufzulegen. Während der Abrechnungsperioden müssen gleich bleibende Pauschalbeträge eingehoben werden. Wichtig: Wenn Ihr Haus ein vor 1953 errichteter Altbau ist, dürfen in den Betriebskosten grundsätzlich keine Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten enthalten sein.

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