Zum Inhalt

Betriebskosten - Verteilungsschlüssel nicht veränderbar

, aktualisiert am

Ich lebe allein in einer Genossenschaftswohnung und finde die Aufteilung der Betriebskosten nach der Wohnungsgröße ungerecht. Mehrpersonenhaushalte verbrauchen mehr Wasser und produzieren mehr Abfall. Kann ich verlangen, den Verteilungsschlüssel auf die Anzahl der Personen zu ändern?

Keine Aufteilung nach Köpfen

Leider hat die Genossenschaft keine Möglichkeit, den Aufteilungsschlüssel für die Betriebskosten abzuändern. Der § 16 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes sieht keine Aufteilung nach Köpfen vor. Von einem einmal festgelegten Schlüssel kann man nur mittels schriftlicher Vereinbarung mit allen Mietern abgehen, wenn man von Nutzwert auf Nutzfläche oder umgekehrt umstellen will, oder wenn es unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten an Gemeinschaftsanlagen, etwa einem Aufzug, gibt.

Eine Möglichkeit wäre auch, die verbrauchsabhängigen Kosten zu messen, etwa durch Kaltwasserzähler. Dazu bedarf es einer Vereinbarung mit zwei Dritteln der Mieter. Alles andere wäre ein Gesetzesverstoß und könnte von jedem Mieter angefochten werden.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Darf ich Privatwege nutzen?

Darf ich Privatwege nutzen?

Möchte der Besitzer nur darauf hinweisen, dass er keine Haftung übernimmt, oder darf ich den Weg nicht befahren?

Hausverwaltung: Bestellung - Mit oder ohne Vertrag?

"Wir leben nun schon seit zwei Jahren in einer Eigentumswohnanlage und haben beim Kauf der Wohnung eine dem Bauträger nahestehende Hausverwaltung mittels Vollmacht mit der Wahrnehmung der Interessen der Wohnungseigentumsgemeinschaft beauftragt. Doch es existiert noch immer keinerlei Vertrag mit dieser Hausverwaltung, der Rechte und Pflichten, Laufzeit der Tätigkeit etc. dokumentiert. Muss diese Hausverwaltung mit uns Wohnungseigentümern einen Verwaltungsvertrag abschließen oder kann sie unbegrenzt vertragslos weiterarbeiten?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Manuela Robinson.

Mietwohnung und Kaution - Wertsicherung?

"Mieten sind ja sehr oft wertgesichert. Gibt es auch für die geleistete Kaution eine Wertsicherung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.

Stiegenhausbeleuchtung - Mietvertragliche Nebenpflicht

"Die Schalter für das Minutenlicht in unserem Stiegenhaus leuchten mittlerweile so schwach, dass sie im Dunkeln praktisch nicht zu finden sind, aber die Genossenschaft bleibt untätig. Gibt es eine zuständige Behörde bzw. darf ich deswegen den Mietzins reduzieren?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Veronica Schmidt.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang