Mit 13. Jänner 2018 gilt eine neue gesetzliche Regelung von Bankomatgebühren. Die kontoführende Bank ist nun verpflichtet, den Verbraucher von jenen Entgelten zu befreien, die von unabhängigen Bankomatbetreibern (wie beispielsweise Euronet) verrechnet werden.
Sämtliche Altkonten sind von Gebühren befreit. Künftig können Banken zwar mit ihren Neukunden Entgeltvereinbarungen für Bargeldbehebungen mit der Bankomatkarte im Einzelnen treffen. Sie müssen allerdings mindestens ein Kontomodell anbieten, bei dem keine gesonderten Entgelte anfallen. Verbraucher können selbst entscheiden, welchen Kontotarif sie wählen.
Gebühr existiert weiterhin
Wohl gemerkt: Diese neue Regelung bedeutet nicht, dass es per se keine Bankomatgebühren mehr gibt. Sie werden künftig von der kontoführenden Bank zu tragen sein. Es ist natürlich zu befürchten, dass solche übernommenen Entgelte sehr bald in die Kalkulation und Neubepreisung der Kontopakete einfließen wird – zu Lasten der Konsumenten.
Eine sorgsame Auswahl der Bankomaten (keine unabhängigen Betreiber) liegt damit auch im eigenen Interesse, auch wenn man es nicht direkt bei der Abbuchung spürt.
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