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Bargeld zu Hause - Nichts fürs Ladl

Finanzkrise, Zinsen im Keller: Da überlegen Konsumenten, ob das Geld daheim nicht besser aufgehoben ist. Die Antwort lautet: Nein.

Derzeit treiben die Sparzinsen den Anlegern die Tränen in die Augen. Der Zinssatz liegt oft unter der Inflationsrate. Und weil vom Zins­ertrag noch 25 Prozent Kapitalertragsteuer abzurechnen sind, wird das Sparbuch oft zum Verlustbringer. Doch die Scheine daheim zu horten ist kein sinnvoller Ausweg.

Diebstahl und Einbruch

Denn auch das traute Heim ist keine sichere Burg. Haus- und Wohnungseinbrüche passieren keineswegs selten. Nun bietet eine Haushaltsversicherung zwar finanzielle Absicherung bei Einbruch und Diebstahl, doch wird Bargeld in Wohnräumen entwendet, kann man durch die Finger schauen. Frei ­herumliegendes Geld ersetzen viele Haushaltsversicherer nur bis zu einer bestimmten Höhe ("Haftungsgrenze"). Und die ist oft sehr niedrig angesetzt, von 370 Euro (Donau Versicherung, muki, Wiener Städtische) bis zu 2.000 Euro (Wüstenrot). Etwas höher liegt die Haftungsgrenze, wenn Geldscheine und Münzen in Möbeln (Kasten, Schreib­tisch­lade) aufbewahrt werden. Diese müssen nicht versperrt sein. Hier reicht die Band­breite der Wertgrenze von 1.000 Euro bei Oberösterreichischer und VAV bis zu 9.000 Euro bei der HDI.

Tresor schützt nicht völlig

Hortet man daheim größere Summen, ­müsste man in einen Geldschrank oder gar einen Wertschutzschrank investieren. Diese Tresore sind feuerfest, schwer (100 kg und mehr) und keineswegs billig. Und wenn man seine Ersparnisse dort deponiert, sind meist nur fünfstellige Euro-Beträge gesichert – ­außer, man hat vergessen, den Sicher­heitsschrank zuzusperren. Dann gibt’s gar nichts. Das Beraubungsrisiko (bewaffneter Eindringling zwingt Bewohner zum Öffnen) ist in vielen Haushaltspolizzen überhaupt nicht abgedeckt.

Wenig Vorsorge möglich

Auch ein Brand kann Banknoten binnen ­Kurzem in ein Häuflein Asche verwandeln. Zwar ist auch Bargeld im Rahmen der ge­samten Deckungssumme gegen Brand ver­sichert. Allerdings kommt man hier in Beweisnotstand: Wie soll man nachweisen, dass tatsächlich so viel Geld in Wohnung oder Haus aufgehoben wurde? Nun kann man natürlich einen Nachweis vorlegen, falls man das Geld erst kurz vorher vom Konto abgehoben hat, aber ein „wasserdichter“ Nachweis ist auch das nicht.

Nationalbank und "Blüten"

Nationalbank ersetzt Schäden

Besser schaut es aus, wenn die Banknoten „nur“ angekohlt oder sonst wie beschädigt wurden. Die Nationalbank ersetzt beschädigte Scheine, wenn mehr als 50 Prozent von einer Banknote vorgelegt werden. Wird ein kleineres Stück vorgelegt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die fehlenden Teile vernichtet wurden. Ersetzt werden ramponierte Banknoten nicht, wenn sie absichtlich beschädigt wurden oder wenn Zweifel daran bestehen, dass sie der rechtmäßige Eigen­tümer umtauschen will.

Vorsicht, „Blüten“!

Apropos Nationalbank: Die ist auch für die Untersuchung von gefälschten Geldscheinen zuständig. Nun ist es leider nie ganz aus­zuschließen, dass einem eine „Blüte“ angedreht wird. Wechselgeld daher genau prüfen und verdächtige Scheine zurückweisen. Die wichtigsten Sicherheitsmerkmale der Euro-Banknoten (Wasserzeichen, Sicherheitsfaden, Hologramm, Kippeffekt) sollte man sich ­daher einprägen. Vorsicht, wenn ein Unbekannter Sie (womöglich in einem spärlich beleuchteten Lokal) bittet, ihm einen großen Geldschein zu wechseln! Auch den täglichen Einkauf bezahlt man besser in kleinen Scheinen.

Viele Geldausgabeautomaten bieten die Möglichkeit, selbst größere Beträge in kleinen Scheinen auszuzahlen (Menüpunkt „Stückelung“). Eine verdächtige Banknote darf man keinesfalls als Zahlungsmittel verwenden! Vielmehr muss man sie in einem Geldinstitut abgeben. Dafür bekommt man eine Quittung. Die Oesterreichische Nationalbank prüft die Banknote. Ist sie echt, erhält der Abgeber sie zurück. Eine Fälschung wird einbehalten.

Fazit

Somit ist Bares nicht immer Wahres: Auf einer Bank ist das Geld wohl besser geschützt. Nun kann natürlich auch ein Geldinstitut pleite ­gehen, doch immerhin leistet die Einlagen­sicherung in diesem Fall bis zu 100.000 Euro pro Institut und Einleger Ersatz. Und auch daheim wird Bargeld durch die Inflation im Lauf der Jahre immer weniger wert.

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