Finanzkrise, Zinsen im Keller: Da überlegen Konsumenten, ob das Geld daheim nicht besser aufgehoben ist. Die Antwort lautet: Nein.
Derzeit treiben die Sparzinsen den Anlegern die Tränen in die Augen. Der Zinssatz liegt oft unter der Inflationsrate. Und weil vom Zinsertrag noch 25 Prozent Kapitalertragsteuer abzurechnen sind, wird das Sparbuch oft zum Verlustbringer. Doch die Scheine daheim zu horten ist kein sinnvoller Ausweg.
Diebstahl und Einbruch
Denn auch das traute Heim ist keine sichere Burg. Haus- und Wohnungseinbrüche passieren keineswegs selten. Nun bietet eine Haushaltsversicherung zwar finanzielle Absicherung bei Einbruch und Diebstahl, doch wird Bargeld in Wohnräumen entwendet, kann man durch die Finger schauen. Frei herumliegendes Geld ersetzen viele Haushaltsversicherer nur bis zu einer bestimmten Höhe ("Haftungsgrenze"). Und die ist oft sehr niedrig angesetzt, von 370 Euro (Donau Versicherung, muki, Wiener Städtische) bis zu 2.000 Euro (Wüstenrot). Etwas höher liegt die Haftungsgrenze, wenn Geldscheine und Münzen in Möbeln (Kasten, Schreibtischlade) aufbewahrt werden. Diese müssen nicht versperrt sein. Hier reicht die Bandbreite der Wertgrenze von 1.000 Euro bei Oberösterreichischer und VAV bis zu 9.000 Euro bei der HDI.
Tresor schützt nicht völlig
Hortet man daheim größere Summen, müsste man in einen Geldschrank oder gar einen Wertschutzschrank investieren. Diese Tresore sind feuerfest, schwer (100 kg und mehr) und keineswegs billig. Und wenn man seine Ersparnisse dort deponiert, sind meist nur fünfstellige Euro-Beträge gesichert – außer, man hat vergessen, den Sicherheitsschrank zuzusperren. Dann gibt’s gar nichts. Das Beraubungsrisiko (bewaffneter Eindringling zwingt Bewohner zum Öffnen) ist in vielen Haushaltspolizzen überhaupt nicht abgedeckt.
Wenig Vorsorge möglich
Auch ein Brand kann Banknoten binnen Kurzem in ein Häuflein Asche verwandeln. Zwar ist auch Bargeld im Rahmen der gesamten Deckungssumme gegen Brand versichert. Allerdings kommt man hier in Beweisnotstand: Wie soll man nachweisen, dass tatsächlich so viel Geld in Wohnung oder Haus aufgehoben wurde? Nun kann man natürlich einen Nachweis vorlegen, falls man das Geld erst kurz vorher vom Konto abgehoben hat, aber ein „wasserdichter“ Nachweis ist auch das nicht.