Verzweifelte Bankkunden, denen das Konto nach dem Diebstahl der Bankomatkarte leergeräumt wurde, soll es nicht mehr geben. Im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums klagte der VKI gegen nachteilige Geschäftsbedingungen für Bankomatkarten. Verbesserungen gibt es in drei wesentlichen Punkten. Bei Verlust der Karte haften Konsumenten nur mehr dann für die vor der Kartensperre abgehobene Summe, wenn sie dem Täter sorgfaltswidrig den Berechtigungscode zugänglich gemacht haben. Zudem werden in Hinkunft die täglichen Behebungslimits auf den Kontoauszügen aufscheinen. Damit sind sie auch den Konsumenten bekannt. Auch die Sperrorganisation wurde verbessert: Voraussichtlich ab September wird eine zentrale telefonische Sperre sowohl bei der Bank als auch über den Europay-Sperrnotruf 0800 204 88 00 rund um die Uhr möglich sein. Diese Sperre wirkt spätestens zwei Stunden nach Einlangen der Meldung.
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