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Bankomatkarte mit NFC - Bezahlen ohne Code-Eingabe

Karte hinhalten, bezahlen, fertig. Derzeit werden die ersten Bankomatkarten mit NFC-Funktion ausgegeben. Wir informieren über Risiken und Nebenwirkungen.

Einfach die Bankomatkarte an eine bestimmte Stelle halten, schon ist die Rechnung bezahlt. Den Code braucht man nicht mehr einzugeben. NFC (near field communication) macht es möglich. Derzeit werden die ersten Bankomatkarten mit NFC-Bezahlfunktion ausgegeben. Damit können Beträge bis zu 25 Euro beglichen werden, wenn das Geschäft über die entsprechende Ausrüstung verfügt. Vorreiter sind hier die beiden Handelsketten Billa und Spar. Denn das Bezahlen an der Kassa geht dank NFC nun schneller als früher. Die Einführung dieser neuen Technologie liegt also vor allem im Interesse der Wirtschaft.

Banken gehen unterschiedlich vor

Aber was haben die Konsumenten davon? Dazu haben wir bei vier heimischen Großbanken bzw. Bankengruppen (Bank Austria, BAWAG PSK, Erste und Sparkassen, Raiffeisen) nachgefragt. Erstaunlicherweise agieren die heimischen Geldinstituten hier nicht einheitlich.

Bei der Bank Austria, der Erste Bank und den Sparkassen bekommen alle Kunden, deren Bankomatkarte demnächst routinemäßig oder außerplanmäßig ausgetauscht wird, die Karte mit NFC-Funktion. Eine Bankomatkarte ohne diese Funktion wird es bei diesen Instituten also nicht geben. Bei der BAWAG PSK muss der Bankkunde die Karte mit NFC-Funktion ausdrücklich anfordern. Und Raiffeisen ließ uns wissen, dass die Karten zwar mit den NFC-Chip ausgeliefert werden, dieser aber deaktiviert werden kann, wenn der Kunde der Bank mitteilt, dass diese Funktion nicht gewünscht wird.

Auch 100 Euro sind viel Geld

Derzeit haften Konsumenten bei Verlust oder Diebstahl ihrer Bankomatkarte bei leichter Fahrlässigkeit mit einem Höchstbetrag von 150 Euro. Nur bei grober Fahrlässig haftet man voll. Entscheidend ist die Frage, wie sorgsam die Karte verwahrt wurde. Ein Klassiker für grob fahrlässiges Verhalten: Der Bankomatcode liegt im Börsel neben der Karte.

PIN nicht mehr nötig

Jetzt kommt ein weiteres Risiko dazu: Weil die Eingabe einer PIN (volkstümlich Bankomatcode genannt) zum Bezahlen nicht mehr nötig ist, kann ein Dieb (oder unredlicher Finder) einer NFC-fähigen Bankomatkarte an NFC-Terminals damit bezahlen, ohne Verdacht zu erregen. Allerdings muss nach dem vierten Bezahlvorgang wieder der PIN eingegeben werden. Diese Sicherheitsmaßnahme ist unzureichend: Denn immerhin kann ein Gauner so um hundert Euro (genauer gesagt: vier Mal 25 Euro) einkaufen. Das mag für Bankmanager, die sich diese Regelung ausgedacht haben, ein Pappenstiel sein. Für viele Österreicherinnen und Österreicher ist das aber eine Menge Geld! Offen ist, ob es bei dieser 25-Euro-Grenze bleibt.

25 Euro ohne PIN

Friss oder stirb

Wenn Banken solche Karten mit neuer Funktion ausgeben, ändern sich die Geschäftsbedingungen. Kundinnen und Kunden können diesen Änderungen zustimmen oder widersprechen. Wird auf die Ankündigung dieser Änderung nicht reagiert, gilt das als Zustimmung. Widerspricht man, ist der Vertrag mit der Bank kostenlos aufzulösen. Im Detail sind die neuen Geschäftsbedingungen noch nicht bekannt. Hier wird also darauf zu achten sein, ob sich die Haftungsregeln zulasten der Konsumenten ändern.

Spion im Gedränge

Wir wollten auch wissen, ob andere Missbrauchsmöglichkeiten denkbar sind, und befragten dazu Professor Dr. Josef Langer von der Fachhochschule Hagenberg (OÖ). Kann Geld durch technische Manipulationen abgebucht werden, also ein NFC-Chip etwa im Gedränge durch ein Lesegerät ausgelesen werden? Nein, meint Professor Langer.

Technisch möglich wäre es zwar. Aber das Geld muss ja einem Händler gutgeschrieben werden. Wer den Umsatz seiner Firma mit solchen Methoden steigern will, könnte rasch ausgeforscht werden. Auch muss der Chip aus vier bis zehn Zentimetern Entfernung gelesen werden und darf nicht verdreht werden. „Bei Gedränge ist es nicht ganz einfach, Karten zu lesen“, sagt Professor Langer. Er rät allen, die das unbefugte Auslesen ihrer NFC-Bankomatkarte verhindern wollen, zu einer speziellen RFID-Schutzhülle, die das Auslesen zu 100 Prozent verhindert.

Was tun bei Diebstahl?

Aber was, wenn ein technisch Versierter die Karte klaut? Kann er den Chip vervielfältigen und dann damit bezahlen? Dies sei zu fast 100 Prozent auszuschließen, meint der Experte, allerdings könne immer irgendeine Software einen Fehler haben. Gerade bei der Bankomatkarte sei dies vom Gesamtkonzept her technisch nicht möglich, sofern alles korrekt implementiert wurde, so Professor Langer. Uns sind jedenfalls aus der Vergangenheit Fälle bekannt, in denen Karten von Ganoven vervielfältigt wurden.

NFC-Bezahlen am Handy

Als nächstes soll NFC-Bezahlen per Handy kommen, hat A1 angekündigt. Angesichts der schon bekannten Sicherheitslücken beim Onlinebanking per Smartphone eine eher beunruhigende Vorstellung. Leider hat A1 unsere Fragen dazu noch nicht beantwortet.

Unser Fazit: höheres Risiko bei Diebstahl oder Verlust

Die meisten Banken bieten ihren Kunden keine Möglichkeit, die NFC-Funktion abzulehnen. Das Bezahlen mit NFC-Technologie bringt eher der Wirtschaft Vorteile, den Konsumenten weniger. Denn Verbraucher tragen ein höheres Missbrauchsrisiko bei Verlust oder Diebstahl. Vier Mal kann man bis zu 25 Euro bezahlen, ohne den Code zu kennen. So kann ein Gauner um mindestens 100 Euro einkaufen, ehe das System Alarm schlägt.


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