Mit 13. Jänner 2018 dürfen unabhängige Bankomatanbieter die Kunden für Bargeldbehebungen nicht mehr zur Kasse bitten. Die kontoführende Bank muss dafür sorgen, dass Verbraucher von derartigen Entgelten befreit sind.
Künftig können Banken zwar mit ihren Neukunden Entgeltvereinbarungen für Bargeldbehebungen mit der Bankomatkarte im Einzelnen treffen, sie müssen allerdings mindestens ein Kontomodell anbieten, bei dem keine gesonderten Entgelte anfallen. Verbraucher können daher selbst entscheiden, welchen Kontotarif sie wählen.