In einem Lokal war Herrn K. die Geldbörse gestohlen worden. Sofort rief er beim Sperrnotruf der Firma Paylife an, die das Bankomatensystem in Österreich betreibt. Um seine Karte sperren zu lassen, hätte er aber seine Kontonummer gebraucht.
Die wusste er nicht auswendig. So wurde ihm die Sperre verweigert. Was Herrn K. ärgerte – die Bank, bei der er früher gewesen war, hatte nämlich eine eigene Sperrhotline. Dort konnte man sich auch mit Adresse und Geburtsdatum identifizieren. So war ihm die Notwendigkeit, beim Sperren die Kontonummer zu nennen, nicht bewusst gewesen.
Aber bei Paylife liegen die Kundendaten der Banken nicht auf und daher auch nicht bei der Sperrnotrufnummer, die auf den Bankomaten angegeben ist (0800 204 88 00). Für solche Notfälle sollte die Kontonummer daher immer griffbereit sein, und zwar getrennt von Geldbörsel und Bankomatkarte.