Seit 1. Juli dieses Jahres sollten Überweisungen innerhalb der EU so viel kosten wie Inlandsüberweisungen. Doch das klappt nicht.
So sollen viele Banken preisgünstige Europaüberweisungen nur noch mit „Spesenteilung“ durchführen. Dabei ist unklar, ob bei einer Überweisung für einen Rechnungsbetrag wirklich der volle Betrag beim Empfänger ankommt. Eine solche Praxis würde allerdings gegen EU-Recht verstoßen. Übernimmt der Absender die Überweisungskosten zur Gänze, werden häufig immer noch € 8,– bis 12,– verrechnet. Weiters müssen Kennzahlen zur internationalen Identifizierung von Konto und Bank (IBAN und BIC-Code) richtig angegeben sein. Oft werden den Konsumenten auch falsche Formulare vorgelegt. Ähliche Begriffe wie zum Beispiel „Europa-Standard-Überweisung“ (kostenbegünstigt) oder „Europa-Überweisung“ (üblicher Preis wie vor dem 1. 7. 03) tragen zur Verwirrung bei. Tipp: Explizit die kostengünstigste Überweisung in EU-Länder verlangen. Genau nach den Kosten erkundigen. Keine Überweisung ohne korrekter Angabe von IBAN und BIC Code durchführen. Wir haben eine Prüfung eingeleitet, ob die Vorgangsweise der Banken die Bestimmungen der EU-Verordnung verletzt.