Viele Vorschriften des neuen Zahlungsdienstegesetzes werden von den Banken eingehalten. Die Geldinstitute sind allerdings sehr kreativ, wenn es um das Erschließen neuer Einnahmequellen geht.
Mit 1. November 2009 wurde der Zahlungsverkehr in Österreich neu geregelt. So verbietet das Zahlungsdienstegesetz Schließgebühren, wenn jemand mit seinem Girokonto zu einer anderen Bank wechselt. Im Auftrag der Wiener Arbeiterkammer haben wir untersucht, ob sich die Geldinstitute daran halten und wie das Wechseln funktioniert.
Eröffnen meist problemlos
Nachdem wir Konten bei sieben Banken im Raum Wien (Bank Austria, BAWAG, Erste Bank, easybank, Hypo NÖ, Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien und Volksbank Wien) eröffnet und dort Transaktionen durchgeführt hatten, veranlassten wir etwa sechs Wochen später den Wechsel zu einer anderen Bank. Als Erstes besuchten unsere Tester Bankfilialen, ließen sich ein Informationsblatt geben und wählten mit dessen Hilfe eine Kontovariante aus – im Allgemeinen die billigste, bei der eine Bankomatkarte inkludiert ist. Dann wurde der Kontoantrag ausgefüllt und abgegeben.
Internetbank easybank
Bei der easybank, die eine reine Internetbank ist, läuft es anders: Hier holt man sich Infos und Antrag aus dem Internet und geht damit in eine BAWAG- oder Postfiliale. Im ländlichen Raum erlitten wir damit jedoch zweimal Schiffbruch. Die Postmitarbeiter wussten entweder nichts damit anzufangen oder verwiesen uns an die BAWAG. Generell müssen wir kritisieren, dass wichtige Unterlagen wie Kundenrichtlinien, Geschäftsbedingungen oder Preisblatt dem Neukunden nicht bei allen Banken ausgehändigt wurden.