Herr Burkhard wollte ein Sparkonto bei der Internetbank bankdirekt.at eröffnen. Dazu musste er einen Kontoeröffnungsantrag ausfüllen. Ein Punkt der Geschäftsbedingungen zur Weitergabe von Daten erregte sein Missfallen.
Nach den Geschäftsbedingungen erklärt sich nämlich der Kontoinhaber mit der Weitergabe seiner Daten an verschiedene Stellen einverstanden: Informationen über Kredite dürfen an die Kleinkreditevidenz und an die Warnliste beim Kreditschutzverband von 1870 weitergeben werden.
An bestimmte Spezialbanken können die Kundendaten zur Prüfung von Sicherheiten übermittelt werden und natürlich auch an die Mutterfirma der Internetbank, die Privatbank AG der Raiffeisenlandesbank OÖ.
"Ich will doch nur sparen"
"Aber ich will doch nur sparen", dachte sich Herr Burkhard. So einen weitgehenden Freibrief zur Datenweitergabe hielt er also für unnötig und strich diesen Passus durch. Prompt verweigerte ihm bankdirekt.at ein Konto. Rechtlich ist die Ablehnung nicht anfechtbar, denn Banken dürfen sich ihre Kunden aussuchen. Zum Glück gibt es ja andere Internetbanken, die von ihren Sparern keinen derart weitreichende Zustimmung zur Datenweitergabe fordern.