"Ein Fall für KONSUMENT": Berichte aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Die Bank für Ärzte und freie Berufe retounierte einen irrtümlich verrechneten Refinanzierungsaufschlag.
Herr Bieler hatte 2001 bei der Bank für Ärzte und freie Berufe einen Fremdwährungskredit aufgenommen. Seit 2008 wurde ihm zusätzlich zu den Zinsen ein Refinanzierungsaufschlag (unter "Sonstige Vereinbarungen" im Kreditvertrag angeführt) verrechnet.
Wir wiesen die Bank für Ärzte und freie Berufe darauf hin, dass diese Klausel laut Oberlandesgericht Graz gesetzwidrig ist (unter anderem deshalb, weil die für eine Entgeltänderung maßgeblichen Umstände nicht genau definiert sind). Die Verrechnung des Refinanzierungsaufschlags sei irrtümlich erfolgt, teilte uns die Bank daraufhin mit. Die bisher von Herrn Bieler bezahlten Refinanzierungskosten (über 3.500 Euro) wurden seinem Konto gutgeschrieben.