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Bank Austria Creditanstalt: Bankomatkarte - Gestohlen

, aktualisiert am

Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: BA-CA leistete Schadenersatz bei gestohlener Bankomatkarte.

Bankomatkarte und Dokumente gestohlen

Herr Cicek war einige Tage verreist, als in seine Wohnung eingebrochen wurde. Schlimm, dass dabei unter anderem seine BA-CA-Bankomatkarte und Dokumente gestohlen wurden. Noch schlimmer, dass die Einbrecher, noch während Herr Cicek auf Reisen war, in eine BA-CA-Filiale marschierten und eine Überweisung von 2000 Euro von Herrn Ciceks ErfolgsCard-Konto auf sein Girokonto durchführten.

Ohne die dafür eigentlich nötige ErfolgsCard, denn die hatte Herr Cicek bei sich. Vom Girokonto wurden mithilfe der Bankomatkarte insgesamt 2600 Euro behoben.

Vergebliche Bemühungen, das Geld zurückzubekommen 

Als Herr Cicek von seiner Reise zurück war und das Malheur entdeckte, zeigte er den Einbruch unverzüglich an. Den polizeilichen Bericht legte er der BA-CA vor. Er rechnete damit, das Geld, das er nachweislich nicht behoben hatte, bald von der Bank refundiert zu bekommen. Umso mehr, als es laut Polizei Fotos gab, auf denen zu sehen war, wie unbekannte Personen – und eben nicht Herr Cicek – Geld von seinem Konto behoben.

Als sich Herr Cicek schließlich drei Monate vergeblich bemüht hatte, wieder zu seinem Geld zu kommen, wandte er sich an uns. Wir ersuchten die BA-CA, diesen Fall und insbesondere die offensichtlich gefälschten Unterschriften auf den Belegen erneut zu prüfen und die 2600 Euro wieder Herrn Ciceks Konten gutzuschreiben. Zudem wollten wir wissen, wie von einem ErfolgsCard-Konto ohne zugehörige Karte überhaupt Geld abgebucht werden konnte.

2600 Euro letztlich doch refundiert

„Verfügungen über ein ErfolgsCard-Konto sind – so wie bei einem Girokonto – auch ohne Vorlage der Karte möglich ...“, stand im Antwortschreiben der Bank. Sowohl die Überweisung zu Lasten des ErfolgsCard-Kontos als auch die Barabhebung vom Girokonto Herrn Ciceks sei aber aufgrund eines Versehens der BA-CA durch unberechtigte Personen erfolgt, hieß es im Schreiben weiter. Und deswegen sei die Refundierung der 2600 Euro an Herrn Cicek bereits veranlasst.

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