Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Ausbildungsverträge der deutschen Paracelsus-Schule sind in Österreich nichtig. Heilpraktiker dürfen in Österreich nicht praktizieren. Somit ist auch die Ausbildung unzulässig. Das Verbot ist EU-konform. Betroffene können den Vertrag kostenlos stornieren.
OGH 19. 12. 2002, 8 Ob 174/02z