Wichtiges Urteil zum Thema Zinsklauseln.
Zinsklauseln, die nur eine Aufrundung vorsehen, verletzen in Verbraucherverträgen das Gebot der Zweiseitigkeit und sind daher unwirksam. Diese Klauseln dürfen nicht mehr vereinbart und angewandt werden. Bei noch offenen Krediten müssen die Banken Saldo und Zinssatz richtig stellen.