Zum Inhalt

ARAG-Rechtsschutzversicherung - ... und tschüss!

Eine Kundin nahm Leistungen in Anspruch. Umgehend kündigte die ARAG ihr den Vertrag.

Komplett-Rechtsschutz bei ARAG

Frau L. schloss bei der ARAG eine Komplett-Rechtsschutzversicherung ab. Der Schutz umfasste alle Familienmitglieder und sämtliche versicherbaren Rechtsbereiche. Die Deckungssumme betrug 100.000 Euro pro Versicherungsfall, 185 Euro machte die Prämie aus. Im Vertrauen auf diese Rundum-Absicherung wickelte Frau L. kurz nach Vertragsabschluss zwei Bagatellfälle mit dem Versicherer ab. Daneben holte sie mehrmals telefonisch Auskünfte ein.

Kündigung nach knapp einem Jahr

Der Vertrag lief noch nicht einmal ein Jahr, als sie auch schon von der ARAG das Kündigungsschreiben erhielt. Perplex fragte Frau L. nach der Begründung. Und bekam von der ARAG die Antwort: Die Versicherer kalkulieren ihre Prämien auf der Basis einer gewissen Schadenshäufigkeit. Werde diese im Einzelfall überschritten, müsse der Vertrag gelöst werden. Andernfalls wären die Prämien wesentlich höher.

Geh mit Gott, aber geh ...

„Wir haben aus Ihrem Vertrag 285 Euro an Leistung erbracht. Dem stehen Prämieneinnahmen von 185 Euro gegenüber.“ Und weiter: „In Ihrem Fall war unter Berücksichtigung der Schadenshäufigkeit bereits im ersten Versicherungsjahr entsprechender Handlungsbedarf gegeben.“ Zu Deutsch: Wer öfter Leistungen aus seiner Versicherung in Anspruch nimmt, fliegt.

Rechtlich ok: Versicherer darf das

Rechtlich ist diese Vorgangsweise allerdings gedeckt. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sehen vor, dass der Versicherer die Polizze wegen überdurchschnittlicher Inanspruchnahme kündigen kann, nachdem er eine Leistung erbracht hat. Betroffen von dieser Regelung sind übrigens nicht nur Rechtsschutz-Polizzen, sondern auch Haushalts-, Eigenheim- oder Autoversicherungen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang