Apps – Programme für Smartphone-Handys – sind derzeit heiß begehrt. Aber Achtung: Ein unseriöser Anbieter namens Apps World Ltd. verschickt wahllos Rechnungen an Konsumenten, die mit dieser Firma nie Kontakt hatten. Unser Rat: Nicht bezahlen!
"Bei dieser Firma habe ich nie was bestellt", berichtete Herr Siegfried L. an unser Europäisches Verbraucherzentrum. Trotzdem hatte unser Leser per E-Mail eine Rechnung über 39 Euro einer Apps World Ltd. (Internetadressen: myappsland.com, my-appsland.de) mit Firmensitz in London erhalten. Er vermutete, dass es sich hier um Abzocke handelt. Herr L. ist kein Einzelfall. Mehrer Konsumenten wollten von uns wissen, wie sie auf so eine Forderung am besten reagieren sollen.
Bekannte Masche
Ähnliche Betrugsversuche grassieren seit längerem. Nach dem Motto "Man probiert´s halt" werden Konsumenten wahllos mit Mails und Briefen bombardiert und mit einer Geldforderung konfrontiert, weil sie auf einer Internetseite angeblich ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen haben. Nun wird dieses Geschäftsmodell am Rande der Legalität offenbar auch auf die derzeit gehypten Apps ausgedehnt.
Erfahrungsgemäß wirkt eine Rechnung auf viele Menschen einschüchternd. Sie glauben, sie müssen diese Forderung begleichen, auch wenn sie sich nicht erinnern können, dass sie auf der betreffenden Seite etwas bestellt haben. Und diese Abzockerunternehmen schicken auch immer wieder Mahnungen in der Hoffnung, dass das Opfer irgendwann zermürbt wird und entnervt zahlt.
Leere Drohungen
In diesem Fall dürfte es sich aber um leere Drohungen handeln. Versucht man nämlich, die genannten Internetseiten aufzurufen, erhält man lediglich eine Fehlermeldung. Die Seiten, von denen man sich angeblich etwas herunter geladen haben soll, existieren also nicht einmal! Bezahlen sollte man daher solche Rechnungen auf gar keinen Fall. 36 Euro (manche Konsumenten bekamen sogar Rechnungen über 96 Euro) kann man sicher besser anlegen, als sie einem windigen Geschäftemacher in den Rachen zu werfen.
Auch der österreichische Internet-Ombudsmann warnt mittlerweile vor diesem Unternehmen: Viele Konsumenten, die solche Rechnungen erhalten haben, hätten gar kein iPhone oder ein sonstiges Datenhandy und der Begriff App sei ihnen ein spanisches Dorf.
Per Einschreiben protestieren
Der Rat unserer Juristen: Protestieren Sie schriftlich (am besten eingeschrieben) gegen diese Rechnung. Einen Musterbrief zum Download finden Sie nebenstehend. E-Mails sind hier wenig wirksam. So ein Brief sollte persönlich unterschrieben sein, damit kein Zweifel besteht, wer der Absender ist.
Eine Kopie des Schreibens sollten Sie aufheben. Denn wie wir aus unserer langjährigen Erfahrung wissen, bleibt es nicht bei einem Mail. Meist werden die Opfer mit Mails und Briefen bombardiert und zwar nicht nur vom Unternehmen selbst, sondern auch von Inkassobüros und Anwälten. Denen kann man dann eine Kopie seines Protestschreibens übermitteln.
Bleibt die Frage, woher solche Abzockfirmen eigentlich Adressen ihrer Opfer bekommen. Nun, leider es gibt eigene Programme, die Adressen, die irgendwo im Internet veröffentlicht wurden, sammeln und an ihre Auftraggeber übermitteln.