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Bild: Finevector / Shutterstock.com

Aktualisierungspflicht - Kommentar von Redakteur G. Schönfeldinger

Mit 1. Jänner 2022 tritt ein neues Gewährleistungsrecht in Kraft. Über die Verbesserungen und die leider vergebenen Chancen haben wir in Gewährleistung neu: Interview - Vergebene Chance berichtet. Erstmals ist darin die Pflicht zur (zeitlich befristeten) Bereitstellung von Updates für digitale Produkte und Dienste genannt. Das ist erfreulich, aber auch nicht die Lösung aller Probleme. Das Thema bleibt weiterhin spannend.

Endlich!

Eines vorweg: Ich bin kein Jurist und werde mich nicht auf mögliche Auslegungen des Gesetzestextes einlassen. Ich möchte die Sache aus Nutzersicht betrachten und stelle zunächst erfreut fest: Endlich! Es war lange genug der Fall, dass Hersteller Software und internettaugliche Geräte anbieten durften, aber nicht einmal ansatzweise dazu verpflichtet waren, diese mit Updates zu versorgen. Die Tatsache, dass das Ausbleiben von Aktualisierungen dazu führt, dass innerhalb kurzer Zeit die volle Funktionsfähigkeit eines Produkts nicht mehr gegeben ist, ist eine Frechheit den Kunden gegenüber und das genaue Gegenteil von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung.

Fragwürdig

Ich spreche nicht vom klassischen Computerbereich, wo die Update-Welt bei Betriebssystemen und Software noch halbwegs in Ordnung ist, auch wenn etwa Microsoft die Supportdauer für seine (nicht im Abo bezogenen) Office-Programme mittlerweile deutlich verkürzt hat. Ich stelle auch nicht die Frage nach der Sinnhaftigkeit, jedes Haushaltsgerät und jedes Kinderspielzeug mit dem WLAN zu verbinden. Vielleicht – so meine Hoffnung – halten die neuen Regelungen manche Hersteller ja sogar von der einen oder anderen fragwürdigen, weil schlampig umgesetzten Lösung ab.

Nicht wunschlos

Was mir als Erstes in den Sinn kommt, sind Produkte wie Smart-TVs und Smartphones, also mittel- bis hochpreisige Geräte, bei denen – trotz eines positiven Trends – updatemäßig immer noch Wünsche offen bleiben. Die deutsche Stiftung Warentest hat sich zum wiederholten Male die Updatepolitik der Smartphone- und Tablethersteller angeschaut.

Apple bei seinen iPhones und iPads sowie Microsoft bei seinen Windows-Tablets liegen mit verlässlich und über einen vergleichsweise langen Zeitraum bereitgestellten Updates klar voran, wobei Apple auf Nachfrage der Stiftung Warentest allerdings keine verbindlichen Zusagen für zukünftige Aktualisierungen machte.

Auch die chinesischen Anbieter Huawei und Xiaomi hüllten sich diesbezüglich in Schweigen. Die beiden sind bei der Bereitstellung von Updates im Mittelfeld angesiedelt.

Nahe an Apple heran reicht hingegen Google mit seinen Android-Handys der Marke Pixel, die drei Jahre lang rasch und zuverlässig mit Funktions- und Sicherheitsupdates versorgt werden. Ein weiteres Positivbeispiel ist Nokia, das je nach Modell einen Update-Support von zwei bis vier Jahren zusagt.

Etwas hinterher hinkt Samsung, wo man für neuere Modelle mindestens vier Jahre lang kleinere Sicherheitsupdates verspricht, sich bezüglich umfangreicherer Funktionsupdates aber nicht festlegen möchte.

Wenig bis gar nichts erwarten kann man von Herstellern, die das preisgünstige Segment bedienen, und auch die Tablets werden – nicht nur von den Billiganbietern – im Vergleich zu den Smartphones oft stiefmütterlich behandelt.

Positiv betrachtet

Zwei Jahre, drei Jahre ... Nun kann man natürlich einwenden, dass das eher kurze Zeiträume sind für Geräte, die – je nach Nutzungsintensität – locker doppelt so lange halten könnten. Womit wir zu der oben erwähnten Frage der zukünftigen Auslegung des Gesetzestextes gelangen, der von „mindestens zwei Jahren“ spricht.

Unabhängig davon sollten wir die Sache jetzt einmal positiv sehen: Jedes einzelne Funktionsupdate ist besser als gar keines, weil es die Nutzungsdauer insgesamt verlängert. Das Ende des Supports bedeutet außerdem nicht, dass ein Gerät deshalb schlagartig nicht mehr verwendbar ist – selbst dann nicht, wenn die Sicherheitsupdates ausbleiben.

Spannend

Auch dieser Punkt wird allerdings noch spannend werden. Im Falle von Computern und Smartphones hat man es durch umsichtiges Verhalten sowie den Einsatz von Firewall, Virenschutz oder auch Trackingblockern immer noch zu einem gewissen Prozentsatz selbst in der Hand, das Risiko zu minimieren.

Spannend wird es zukünftig etwa im Bereich des Internets der Dinge: Internettaugliche Kühlschränke oder Saugroboter sind sicherlich anfälliger für Hackerangriffe und Schadsoftware als ein PC. Und wie werden die Updates überhaupt eingespielt werden? Automatisch übers Internet? Oder umständlich mit Umweg über Computer oder USB-Stick? Werden wir darüber informiert werden? Können wir sie alternativ manuell anstoßen und eventuell auch hinauszögern?

Eine weitere Frage ist nämlich, wie es um die Qualität dieser Updates bestellt ist. Langjährige Windows-Nutzer (aber nicht nur die) wissen ein Lied davon zu singen, dass ein fehlerhaftes Update mehr Schaden als Nutzen bringen kann.

Neue Fragen

Was bleibt, ist eine Lösung, die neue Fragen aufwirft, deren Beantwortung wir mit Neugierde, aber auch mit berechtigten Zweifeln entgegensehen.

 


Gernot Schönfeldinger (Bild: Alice Thörisch/VKI)
Gernot Schönfeldinger l Redakteur l gschoenfeldinger@konsument.at

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