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Garantie: Frau tippt mit dem Zeigefinger auf einen Schild, der Sicherheit versprechen soll
Garantie: Das Versprechen des Herstellers (meistens) oder des Händlers (seltener) sich um eine Reklamation eines Kunden anzunehmen Bild: Maha-Heang-245789/Shutterstock

Garantie - so ähnlich wie Gnade

Reklamation. Garantie ist ein freiwilliges Entgegenkommen von Hersteller oder Händler.

Fragen Sie zehn Händler, wie das läuft, wenn sich bald nach dem Kauf Mängel zeigen. Acht von zehn werden von Garantie reden, einer von Garantieverlängerung. Das ist eine Versicherung gegen Aufpreis. Der zehnte sagt: „Dann kommen´s noch einmal zu mir.“ Die gesetzliche Gewährleistung spricht der Handel fast nie an. Lesen Sie unbedingt unseren ausführlichen Artikel zur Gewährleistung.

Was unterscheidet Garantie von der Gewährleistung?

Garantie ist etwas anderes als Gewährleistung, etwas ganz anderes. Bei der Garantie räumen Ihnen Hersteller (fast immer) oder Händler (selten) unter bestimmten Bedingungen ein Entgegenkommen bei einer Reklamation ein. Diese Bedingungen sind in der Regel in den Garantiebedingungen festgehalten. Meist gibt es auch einen Garantieschein. Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht, Garantie eine Gnade.

Wer bestimmt die Regeln für die Garantie?

Bei der Garantie bestimmen Händler oder Hersteller die Bedingungen. Die können großzügig sein. Sie können aber auch so formuliert sein, dass Sie als Konsument:in gar nicht viel davon haben. Es kommt auf den Inhalt und Wortlaut der Garantieerklärung an. 

Ist Garantie kostenlos?

Vielleicht. Garantieleistungen können, müssen aber nicht kostenlos sein. - Es ist lästig, aber unvermeidbar: Lesen Sie nach und fragen Sie – am besten vor dem Kauf.

Gibt es Vorschriften für die Garantie?

Ja – aber nicht für die eigentliche Leistung. Die bestimmt das Unternehmen. Der Gesetzgeber hat aber die Rahmenbedingungen für Garantieerklärungen im Verbrauchergeschäft geregelt.

Hinweis auf Gewährleistung: Der Garantiegeber ist verpflichtet, Verbraucher:innen in der Garantieerklärung auf die gesetzliche Gewährleistung hinzuweisen. Er muss auch klarstellen, dass die gesetzliche Gewährleistung durch die Garantie nicht eingeschränkt wird. Hintergrund ist, dass viele Unternehmen das gesetzliche Recht der Kund:innen auf Gewährleistung möglichst klein und die eigene Garantie – die nicht immer berauschend ist - möglichst groß darstellen.

Versprochen, gehalten: Der Garantiegeber ist an seine Zusagen gebunden – an die in der Garantieerklärung, aber auch an die in der Werbung versprochenen. Dies gilt auch dann, wenn nicht unmittelbar Eigenschaften der Ware betroffen sind ("Geld-Zurück-Garantie").

Verständlichkeit: Die Garantieerklärungen sollen transparent gestaltet sein. Das Unternehmen hat seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Das Unternehmen muss einfach und verständlich über den Inhalt, die Dauer und die räumliche Geltung der Garantie informieren. Insbesondere muss auch klar dargestellt werden, welche Schritte zur Inanspruchnahme der Garantie notwendig sind. Geht aus der Garantieerklärung nicht hervor, welche Eigenschaften der Ware "garantiert" werden, dann hat der Garantiegeber für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften der Sache einzustehen.

Genügt eine Garantieerklärung auf Website?

Nein, das ist zu wenig. Eine Garantieerklärung auf der Web-Site eines Unternehmens ist kein "dauerhafter Datenträger". Diese Web-Site kann ja vom Unternehmen jederzeit geändert werden. Die Garantieerklärung ist dem Verbraucher – auf Verlangen – schriftlich oder auf einem für ihn verfügbaren dauerhaften Datenträger (Diskette, CD-Rom) bekannt zu geben.

Was passiert, wenn ein Unternehmen gegen die Vorschriften zur Garantie verstößt?

Verstößt ein Unternehmer gegen diese gesetzlichen Vorschriften, dann bleibt die Garantie dennoch gültig; der Unternehmer wird aber unter Umständen schadenersatzpflichtig. Wir vom VKI können diese Regeln mit Verbandsklage vor Gericht durchsetzen. Wir haben z.B. in so einem Fall Apple geklagt und gewonnen.

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