Vertöße gegen Artenschutzabkommen
Vielen Reisenden ist nicht bewusst, dass sie möglicherweise gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen verstoßen, wenn sie Gegenstände einführen, die aus geschützten Tieren oder Pflanzen erzeugt wurden. Dass man Pflanzen wie Kakteen und Orchideen oder gar lebende Tiere nicht aus dem Urlaubsland mitnimmt, sollte sich ja herumgesprochen haben. Auch Gegenstände aus Elfenbein, Schildpatt oder Tropenholz fallen unter das Artenschutzabkommen, eventuell auch Samen, Korallen oder Muscheln, die man selbst gefunden hat.
Hohe Geldbußen möglich
Die Einhaltung des Artenschutzabkommens wird vom österreichischen Zoll überwacht, Verstöße werden mit Strafen von 726 bis 36.336 Euro geahndet.