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Skihelmpflicht in vier Bundesländern - "Konsument" testet Skihelme

Nach Niederösterreich, Wien und dem Burgenland hat nun auch Kärnten die Skihelmpflicht für Kinder bis 15 Jahre beschlossen. Wertvolle Informationen beim Skihelmkauf bietet das Testmagazin "Konsument".

Ein Muss auf präparierten Pisten
In den letzten Jahren ist die Bereitschaft, einen Helm auf der Skipiste zu tragen, deutlich gestiegen. Nun haben einige österreichische Bundesländer eine Skihelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre beschlossen. In Wien wird das betreffende Gesetz voraussichtlich noch heuer in Kraft treten. In Kärnten gilt die Skihelmpflicht für Kinder und Jugendliche ab 1. Dezember, also rechtzeitig zu Beginn der Wintersaison. Die Helmpflicht betrifft Skifahrer und Snowboarder. Der Kopfschutz ist auch beim Fahren mit anderen Wintersportgeräten wie Skibobs oder Rodeln auf präparierten Pisten ein Muss für den Nachwuchs.

Geringere Verletzungsgefahr
Der Verein für Konsumenteninformation setzt sich schon seit Jahren für das Verwenden von Sturzhelmen auf Skipisten ein. Immerhin zeigen Studien, dass ein Skihelm 85 Prozent aller Schädel- und Gehirnverletzungen verhindern oder mildern kann. Dabei ist es besonders wichtig, dass der Helm genau passt. Auf die Größenangabe allein ist kein Verlass. Probieren ist angesagt. Das Kind daher unbedingt zum Kauf mitnehmen!

Demnächst im "Konsument"-Test: Skihelme für Erwachsene und Kinder
Grundsätzlich geht es um die Bewusstseinsbildung bei den Eltern. Wer den Kopf seiner Sprösslinge schützt, ist gut beraten, selbst als Vorbild voranzugehen. Interessierte finden in der Dezember-Ausgabe des Testmagazins "Konsument" einen Skihelmtest für Erwachsene. Welche Helme Juniors Kopf am besten behüten, darüber berichtet der Jänner-"Konsument".

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