Schibrillen: So haben wir getestet
Im Test:
16 Schibrillenmodelle
TECHNISCHE UNTERSUCHUNGEN (40%)
Schlagtest
Die Schibrillen wurden über einen Zeitraum von 2 Stunden bei –10 °C im
Gefrierschrank gelagert, die Prüfung wurde innerhalb von 30 Sekunden nach
Herausnahme aus dem Gefrierschrank durchgeführt.
Die Schibrille wurde auf einen Prüfkopf gesetzt und das Bruchverhalten über
dem Auge festgestellt. Dabei wurde der Prüfkopf so justiert, dass die Schispitze
des Fallpendels mit einer Kraft von 1150 N (± 30 N) genau über dem
Augenmittelpunkt aufschlägt. Am Prüfkopf wurde die Augenpartie mit Plastilin
belegt, um festzustellen, ob es beim Aufschlag der Schispitze eventuell zu einem
Kontakt zwischen Schibrille und Auge gekommen ist.
Ermittlung der Lichtdurchlässigkeit im UV- und im sichtbaren
Bereich
Die Ermittlung der Transmission erfolgte mittels Spektralphotometer in % im
Bereich von 280 bis 780 nm. Jede Messung bestand aus 4 Einzelmessungen, die an
verschiedenen Stellen der Scheibe vorgenommen wurden. Aus den Einzelmessungen
wurde ein Mittelwert berechnet.
Umfang des Tragebandes
Der Umfang des Tragebandes wurde auf einem Kegel (kleinster Durchmesser = 120
mm/größter Durchmesser = 300 mm/Höhe = 900 mm) in mm ermittelt.
Dehnbarkeit des Tragebandes
Die Dehnbarkeit des Tragebandes wurde bei der maximalen Weite mittels einer
Federwaage bei einer Zugkraft von 30 N in mm ermittelt.
PRAXISTEST (50%)
Erkennung von Konturen
Dieser Praxistest wurde am Gletscher unter zur Beurteilung der Brillen
idealen Witterungsverhältnissen (dichter Nebel, kaum Wind) durchgeführt.
Als Beurteilungsobjekt wurden ein Schneehügel bzw. Schispuren herangezogen.
Vor jeder Beurteilung wurden die Beurteilungsobjekte ohne Brille betrachtet;
erst danach erfolgte die Beurteilung mit der Schibrille. Durch diese
Vorgehensweise war es möglich, für alle getesteten Prüfmuster die gleichen
Bedingungen zu schaffen.
Erkennung von Störungen im Sichtfeld
In einem Praxistest beurteilten 5 Testpersonen mittels Fragebogen, ob das
Blickfeld durch die Konstruktion des Brillenrahmens oder der Scheibe eingeengt
war bzw. als störend empfunden wurde.
Helmtauglichkeit
Der Test Helmtauglichkeit folgte den 3 Fragestellungen "Haltbarkeit der
Schibrille am Helm", "Verstellbarkeit des Tragebandes am Helm" sowie
"Tragekomfort der Schibrille". Dieser Test wurde in einem Praxistest mit 5
Testpersonen abgewickelt.
Sitztest
Es wurde die Belastung simuliert, die sich ergibt, wenn sich jemand auf die
Brille setzt (Testperson mit 75 kg, fünf Wiederholungen). Die Schibrille wurde
dazu auf einen normalen, gepolsterten Bürostuhl gelegt und dabei immer in ihrer
Position verändert.
Scheibentausch
Dieser Test wurde in einem Praxistest mit 5 Testpersonen abgewickelt. War
eine Bedienungsanleitung mit Anweisungen zum Scheibentausch vorhanden, wurde
diese unterstützend herangezogen.
Anti-Beschlag-Beschichtung
Die Schibrillen wurden über einen Zeitraum von 12 Stunden im Gefrierschrank
bei –10 °C gelagert. Beim Herausnehmen aus dem Gefrierschrank wurde beurteilt,
ob die Scheiben auf der Innenseite beschlagen.
Verzerrfreiheit
Die Schibrille wurde im Abstand von etwa 50 cm vom Auge entfernt über eine
gerade Linie bewegt. In einem Praxistest beurteilten 5 Testpersonen mittels
Fragebogen, ob sich die gerade Linie durch die Brille hindurch gesehen biegt.
(Dies würde bedeuten, die Brille ist "nicht verzerrfrei").
Bedienungsanleitung
Es wurden die Hinweise auf die Anti-Beschlag-Beschichtung, die Pflege und
Aufbewahrung sowie den Scheibentausch beurteilt.
UMWELTEIGENSCHAFTEN (10%)
Überprüfung auf PVC in Verpackung und Brillenrahmen
Mittels Beilstein-Methode wurde überprüft, ob die Kunststoffteile der
Verpackung sowie der Schibrillenrahmen aus PVC gefertigt wurden.
Schadstoffe im Schaumstoff
Der Schaumstoff wurde vom Brillenrahmen abgelöst, in einem Lösungsmittel
extrahiert und mittels GC-MS analysiert.
Abwertung
Die Note für die Schadstoffe im Schaumstoff konnte nicht besser sein als das
schlechteste Einzelergebnis von PAK, Weichmacher, Flammschutzmittel,
Phenolverbindungen oder bromierten Flammschutzmitteln.
Das Urteil für die Umwelteigenschaften konnte nicht besser sein als die Note
für die Schadstoffe im Schaumstoff. Ergaben die Umwelteigenschaften ein „weniger
zufriedenstellend“, wurde das Gesamttesturteil um eine halbe Stufe
abgewertet.
War die Helmtauglichkeit weniger zufriedenstellend, konnte der Praxistest
nicht besser als durchschnittlich sein.
War die Erkennung von Konturen durchschnittlich, konnte der Praxistest nicht
besser als durchschnittlich sein.
War die Technische Prüfung weniger zufriedenstellend, konnte das
Gesamttesturteil nicht besser als durchschnittlich sein.