Datum beachten
Laut Reisebüro-Sicherungsverordnung darf ein Reiseveranstalter bei Pauschalreisen erst frühestens zwei Wochen vor der Abreise mehr als 20 Prozent Anzahlung verlangen, und auch nur dann, wenn er die Reiseunterlagen aushändigt. Nur diese Beträge sind nämlich für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters abgesichert. Bei der Buchung sollte man daher darauf achten, nie mehr als 20 Prozent des Reisepreises als Anzahlung zu leisten.