Zum Inhalt

Pauschalreisen: Anzahlung - 20 Prozent bei Buchung

Unsere Reise haben wir schon ein halbes Jahr im Voraus gebucht. Nun wurde uns der Zahlschein für die Anzahlung zugeschickt, der Betrag entspricht 25 Prozent des Reisepreises. Mir kommt das sehr hoch vor. Ist es so üblich?

Datum beachten

Laut Reisebüro-Sicherungsverordnung darf ein Reiseveranstalter bei Pauschalreisen erst frühestens zwei Wochen vor der Abreise mehr als 20 Prozent Anzahlung verlangen, und auch nur dann, wenn er die Reiseunterlagen aushändigt. Nur diese Beträge sind nämlich für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters abgesichert. Bei der Buchung sollte man daher darauf achten, nie mehr als 20 Prozent des Reisepreises als Anzahlung zu leisten.

Wir empfehlen auf konsument.at

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Flugumbuchung - Anspruch auf Ausgleichsleistung?

"Mein Flug Paris–Wien wurde von der Airline auf einen späteren Flug mit anderer Flugnummer umgebucht und ich kam viereinhalb Stunden verspätet an. Bei Flugverspätungen von über drei Stunden hat man ja Anrecht auf eine Entschädigung. Was aber, wenn die Airline mich auf einen späteren Flug umbucht? Gilt das auch als entschädigungswürdige Verspätung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Lukas Eschlböck.

Bestätigte Flüge - Findet der Flug statt?

"Wir haben über eine Vermittlungsplattform Flüge gebucht. Wir haben bemerkt, dass es diese Flüge gar nicht mehr gibt, sie aber weiter angeboten werden. Der Flug geht in ein Gebiet mit Reisewarnung. Was sollen wir tun?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Andreas Herrmann.

Reiseversicherung mit Kreditkarte - Leistungsunterschiede

Reiseversicherung mit Kreditkarte - Leistungsunterschiede

"Ich habe mit meiner Mastercard GoldPlus eine Pauschalreise angezahlt. Vom Reisebüro wurde mir der Abschluss eines 'Komplett-Schutz Standard' durch die Europäische Reiseversicherung nahegelegt. Aber ich bin doch über die Mastercard entsprechend versichert, oder?"

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang