Kein Ersatzanspruch - trotzdem Kontogutschrift
Ein Einkaufsgutschein über 50 Euro, den ich meinem Bruder zu Weihnachten geschenkt hatte, ging verloren. Obwohl bei Verlust eines Gutscheines kein Ersatzanspruch besteht, erklärte sich die Firma Lindinger sofort bereit, dem Kundenkonto die 50 Euro gutzuschreiben.
Wolfgang Wimmer
Freundorf