In beliebten Ferienländern droht Autofahrern bei Unachtsamkeit Ungemach. Beispiele aus Italien, Kroatien und Ungarn.
City-Fahrverbote in Italien
Für Ortsunkundige sind Fahrverbote in „verkehrsberuhigten“ Innenstadtzonen leicht zu übersehen. Diese werden üblicherweise per Video überwacht und das kann Folgen haben, wie dieser Fall zeigt: Sandra M. aus Graz freute sich auf den Wochenendausflug mit ihrer Freundin nach Verona. Auf der Suche nach ihrem Hotel durchquerte sie mit ihrem Auto mehrfach das Zentrum der Stadt. Eine Verkehrstafel, die diesen Sektor als „zona a traffico limitato“ (ZTL) ausweist und darüber informiert, dass für deren Befahren eine Sondergenehmigung notwendig ist, übersah sie. Die unerfreuliche Quittung bekam Sandra M. einige Wochen später zugestellt. Für das verbotene Befahren der ZTL in 13 Fällen waren jeweils 80 Euro Strafe zu bezahlen, also insgesamt 1.040 Euro.
Tipps: Auch hier heißt es Augen auf vor Ort. Diese Zonen sind ausgeschildert, manchmal gelten die Beschränkungen nur zu bestimmten Zeiten. Nehmen Sie vor der Anreise Kontakt mit Ihrer Unterkunft auf, um zu klären, ob sie in einer solchen Zone liegt. Falls ja, sollte Ihnen das Hotel eine Genehmigung für das Befahren der Zone besorgen können bzw. Ihr Kennzeichen der Behörde melden. Heben Sie Hotelrechnung bzw. Buchungsbestätigungen auf, um nachträgliche Strafbescheide bekämpfen zu können.
Parkstrafen aus Kroatien
Die Betroffenen fallen meist aus allen Wolken: Jahre nach einem Kroatien-Aufenthalt trudelt ein ominöses Anwaltsschreiben ein. Es enthält eine Mahnung zur Begleichung einer Parkstrafen aus Kroatien - Böse Überraschung Jahre nach dem Urlaub. In der Regel geht es um eine Forderung von mehreren Hundert Euro. Als Beleg ist ein Foto beigefügt, das eine Zahlungsaufforderung an der Windschutzscheibe zeigt. Die Parkraumbewirtschaftung läuft in Kroatien über private Firmen. Nicht oder nicht voll bezahlte Parkgebühren werden daher nicht wie in Österreich von der öffentlichen Hand eingefordert, sondern sind zivilrechtliche Forderungen und werden über Anwälte bzw. im letzten Schritt über Gerichte eingemahnt. Das Problem dabei: Die Gebühren dafür sind intransparent und – gerichtlich bestätigt – überhöht. Da liegt der Verdacht nahe, dass es sich um ein Geschäftsmodell zur Durchsetzung von Ansprüchen handelt. Wie kann man sich Ärger ersparen?
Tipps: Die Vorbeugung beginnt vor Ort. Kostenpflichtige Parkzonen sind nicht immer eindeutig ausgeschildert, also genau schauen. Gelöste Parktickets aufheben, Erlagscheine für Parkvergehen sorgfältig ausfüllen und einzahlen, Beleg aufbewahren. Wenn Sie ein Anwaltsschreiben mit offensichtlich überhöhter Forderung erhalten, finden Sie auf unserer Webseite Musterbriefe auf Europakonsument einen Musterbrief, mit dem Sie darauf reagieren können. Nach unseren Erfahrungen ist es möglich, auf diese Weise zu Vergleichsvereinbarungen zu kommen.
Autobahngebühr in Ungarn
Miroslaw P. staunte nicht schlecht. Einige Wochen nachdem er seine Eltern in Serbien besucht hatte, erhielt er einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe 281,78 Euro. Der Vorwurf: Er sei in Ungarn auf der Autobahn ohne gültige Vignette unterwegs gewesen. In der Annahme, Opfer eines Missverständnisses geworden zu sein, schickte er eine Kopie seiner Vignettenquittung an die ungarische Autobahngesellschaft. Es stellte sich heraus, dass der Verkäufer die Länderkennung falsch ins System eingegeben hatte. Das Fahrzeug war nicht unter österreichischer, sondern unter serbischer Nationalität registriert worden. Auch für Ludwig H. hatte die Fahrt auf der ungarischen Autobahn ein teures Nachspiel. Nach einem Wochenendausflug ins Nachbarland flatterte ihm eine Zahlungsaufforderung über 199,64 Euro ins Haus. Begründung: Er habe die Autobahn ohne Vignette befahren. Da er jedoch eine Vignette an einer Tankstelle vor der Grenze gelöst hatte, glaubte er an einen Irrtum und ignorierte die Aufforderung. Als er wenig später eine Zahlungserinnerung erhielt, schrieb er zurück und legte eine Kopie der Vignettenquittung bei. Einen Monat später kam die erste Mahnung. Die Kosten beliefen sich mittlerweile auf über 276 Euro. Es stellte sich heraus, dass der Aussteller der Vignette das Kennzeichen falsch übertragen hatte.
Tipp: Kontrollieren Sie beim Erwerb der Vignette akribisch die Daten auf dem Beleg.
Besser nicht ignorieren
Mag. Reinhold Schranz, in unserem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) immer wieder mit solchen Fällen beschäftigt, hat dafür einen grundsätzlichen Rat: „Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand, sondern versuchen Sie, nachzuvollziehen, ob die Forderung berechtigt ist. Prüfen Sie, ob Sie allenfalls Beweise vorlegen können, und nehmen Sie von sich aus Kontakt mit dem Betreiber der Forderung auf.“ Mit guten Nerven und kompetenter Beratung durch den VKI oder eine Autofahrerorganisation kann es gelingen, den Schaden klein zu halten.
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