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Hotelpreis überhöht - Aufschlag des Reiseveranstalters

"Ich habe über einen Reiseveranstalter ein Hotel gebucht, die Anreise erfolgte individuell. Vor Ort erfuhr ich, dass ich bei Direktbuchung statt 2.366 nur 1.697 Euro gezahlt hätte, also um 669 Euro weniger! Ist eine solche Differenz zulässig?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Dr. Barbara Forster.

VKI-Reiserechtsexpertin Dr. Barbara Forster (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Dr. Barbara
Forster

Ein Aufschlag in dieser Höhe seitens eines Reiseveranstalters ist nicht verboten, aber in der Praxis eher unüblich. Da Sie jedoch bei der Buchung den Preis akzeptiert haben, ist es schwierig, die nachträgliche Forderung einer Preisminderung zu begründen.

Tipp: Preisvergleich vor der Buchung

Die einzige Möglichkeit, sich vor einer solchen Preisfalle zu schützen, ist das Vergleichen im Vorfeld: Wie viel kostet das Zimmer bei Direktbuchung und wie viel verlangt der Reiseveranstalter?


Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.

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