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Flugrettung - Vorsorgen spart Kosten

Ein Hubschraubereinsatz kann Leben retten, je nach Situation können jedoch auf den Patienten im Nachhinein hohe Kosten zukommen. Private Vorsorge schützt.

Manchmal entscheiden Minuten über Leben und Tod eines Patienten. Der vom Notarzt angeforderte Hubschrauber wird dann zum rettenden Engel. Im vergangenen Jahr flog alleine die aus 16 Hubschraubern bestehende Staffel des ÖAMTC über 14.800 Einsätze. Wenn der gelbe Heli kommt, keimt Hoffnung auf; die Angehörigen haben das Gefühl, dass alles Menschenmögliche getan wird, um ­Leben zu retten.

Pauschale für die Luftretter

Doch die Hilfe aus der Luft ist teuer – je nach Situation kostet ein Einsatz rasch mehrere Tausend Euro. Die Krankenkassen prüfen deshalb genau, ob ein Einsatz medizinisch gerechtfertigt war oder nicht. Macht der Gesundheitszustand des Patienten einen Helikoptereinsatz erforderlich, dann kommen die Krankenkassen für die Kosten auf.

Die Kassen leisten allerdings nur einen Pauschalbeitrag, der den tatsächlichen Aufwand nicht immer abdeckt. Das muss den Patienten jedoch nicht weiter kümmern, denn einsatzbedingte Mehrkosten dürfen ihm nicht privat in Rechnung gestellt werden. Sie müssen entweder von den Anbietern der Flugrettung selbst getragen werden oder sind von der Zusatzversicherung des Patienten, falls vorhanden, einzufordern.

 

Kostenübernahme verweigert

Kostenübernahme verweigert

Das gilt auch dann, wenn ein Einsatz von den Prüferinnen und Prüfern der Krankenkassen im Nachhinein als nicht gerechtfertigt ein­gestuft wird, weil keine lebensbedrohliche Situation vorlag und ein Transport mit dem Rettungswagen ausreichend gewesen wäre. Dann leisten die Krankenkassen auch keine Zahlung an die Betreiber der Flugrettung.

Im Jahr 2006 wurde die Kostenübernahme bei mehr als einem Drittel (35 Prozent) aller vom ÖAMTC geleisteten Rettungsflüge verweigert. Dies erscheint insoweit diskussions­würdig, als ein Notarzt in Sekundenschnelle über den Helikoptereinsatz entscheiden muss, die Prüfer der Krankenkassen hingegen ihre Beurteilung im Nachhinein auf Basis von diagnostischen Untersuchungen abgeben können.

Im Jahr 2010 kündigte der ÖAMTC seinen mit dem Bund geschlossenen Vertrag zur Luftrettung. Als Begründung wurde auf eine gestiegene Quote an nicht bezahlten Einsätzen verwiesen. Bis heute kam kein ­neuer Vertrag zustande. Die Flugrettung fällt in den Aufgabenbereich der Länder, sie muss deshalb von jedem Bundesland selbst organisiert werden.

Private Absicherung

Unfall am Berg

Wer in seiner Freizeit am Berg verunglückt, sei es beim Wandern, Bergsteigen oder Skifahren, und da auf Rettung aus der Luft angewiesen ist, kann ganz schön zur Kasse ge­beten werden. Die Krankenkasse leistet hier nur in medizinisch indizierten Fällen – Beurteilung nach einer 8-stufigen Tabelle, dem NACA (National Advisory Committee for Aeronautics)-Schema – eine Kostenpau­schale, die in der Regel die tatsächlichen ­Kosten nicht abdeckt. Die Differenz beträgt in den meisten Fällen mehrere Tausend Euro.

Wie teuer der Einsatz wird, hängt von der ­jeweiligen Situation ab. Besonders hohe ­Kosten fallen etwa bei einer komplizierten, länger dauernden Bergung an, denn abgerechnet wird nach Minuten. Ein einheitlich gültiger Tarif lässt sich deshalb nicht be­stimmen. Zudem verrechnen private Flug­rettungsunternehmen, die vor allem in gut besuchten Wintersportorten ihre Dienste ­anbieten, in der Regel höhere Sätze.

Private Absicherung

Wer häufig in den Bergen unterwegs ist, sollte deshalb die Mitgliedschaft in Vereinen wie dem Österreichischen Alpenverein oder beim Österreichischen Skiverband in Erwägung ziehen. Diese beinhaltet nämlich eine Bergekostenversicherung bis zu einer bestimmten Höhe. Andere Organisationen wie etwa die Naturfreunde oder Autofahrerclubs wie ­ARBÖ oder ÖAMTC bieten zusätzliche Versicherungen an. Auch Reiseversicherungen, die beispielsweise in einer Kreditkartennutzung enthalten sind, können Luftrettung beziehungsweise Bergekosten einschließen. Hier empfiehlt es sich, die Polizze genau zu lesen.

Spezialfall Schulskikurs

Spezialfall Schulskikurs

Sogar für Kinder, die an einem Schulskikurs teilnehmen, sollten die Eltern eine private Versicherung abschließen. Passiert im Skikurs ein Unfall, werden die Kosten für Behandlung und Transport nämlich nicht in jedem Fall von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) übernommen. Versicherungsrechtlich gelten zwar Schulveranstaltungen auch für die Schülerinnen und Schüler als Arbeitszeit.

Allerdings gibt es bei einem Unfall mit Luft­rettung eine entscheidende Einschränkung: Der Transport muss in eine AUVA-Klinik erfolgen. Zieht es der Pilot – aus welchen Gründen auch immer – vor, eine andere Klinik anzufliegen, oder erhält er von der Rettungsleitstelle den Auftrag dazu, dann erfolgt keine Kostenübernahme durch die AUVA. Hier übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten und befinden über die Notwendigkeit des Lufttransportes. Die AUVA empfiehlt deshalb auch für derartige Fälle den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

Rettung im Ausland

Rettung im Ausland

Eine private Absicherung empfiehlt sich ­natürlich auch für Urlaubsreisen ins Ausland. Dabei sollte zudem immer die e-card mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite mitgeführt werden. Diese gilt für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen beim vorübergehenden Aufenthalt in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten sowie der Schweiz.

Österreichische Patienten haben damit denselben Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem wie die Einwohner des jeweiligen Landes. Hubschrauberein­sätze im Ausland werden gemäß den österreichischen Tarifen abgegolten, womit eine Abdeckung in voller Höhe nicht garantiert werden kann; eine private Versicherung ist deshalb empfehlenswert.

Zusammenfassung

  • Versicherung. Wer sich häufiger in den Bergen aufhält, z.B. zum Skifahren, sollte sich ­absichern. Das kann über die Mitgliedschaft in einem bestimmten Verein bzw. den Abschluss einer privaten Versicherung geschehen. Bei vorhandenen Reiseversicherungen sollte die Polizze genau studiert werden.
  • Notrufnummern. Die wichtigsten Notrufnummern: Rettung 144 – Bergrettung 140 – europaweiter Notruf 112.
  • e-card. Beim Urlaub im Ausland immer die e-card mit der Europäischen Krankenver­sicherungskarte auf der Rückseite mitführen. Rechnungen von Ärzten oder Spitälern zu Dokumentationszwecken unbedingt aufheben.

 

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