Zum Inhalt

24-Stunden-Betreuung - Auswege aus der Scheinselbstständigkeit

Die meisten Betreuungskräfte sind derzeit in einer Form von Scheinselbstständigkeit beschäftigt. Das ist für alle Beteiligten problematisch. Welche Auswege gibt es?

Schon als 2007 die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen wurden, zweifelten Experten an deren Rechtskonformität. Der Österreichische Rechts­anwaltskammertag hielt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf fest, es bestünden erhebliche Bedenken, dass eine sich vollständig an den Bedürfnissen der zu ­betreuenden Person orientierende Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit ausgeführt werden könne.

Trennung von Arbeit und Freizeit kaum möglich

Experten verweisen zudem auf die spezielle Situation einer "Live-in"-Beschäftigung: Die Pflegekraft arbeitet mit dem Arbeitgeber in einem Haushalt zusammen – daraus resultiert eine emotional aufgeladene Situation, die räumliche und zeitliche Bindung an den Arbeitsplatz lässt eine Unterscheidung zwischen Freizeit und Arbeit kaum zu. Dementsprechend wird das Risiko der Ausbeutung der Betreuungskräfte in solchen Beschäftigungen als ­besonders groß angesehen, die Situation erinnert nahezu an feudale Verhältnisse ("Herr und Magd").

Legalisierte Ausbeutung

Die Praxis hat all diese Befürchtungen bestätigt. Das belegt die Studie von Simona Durisova über die Ausbeutung der 24-Stunden-Pflegekräfte. Sie hat selbst miterlebt, wie die eigene Familie unter den Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte leidet – sowohl ihre Mutter als auch ihr Vater waren in der 24-Stunden-Betreuung tätig.

Durch die Reform 2008 sei es zwar besser geworden, so Durisova, die Betreuer könnten nicht mehr als Illegale abgeschoben werden. Aber das alles dominierende Problem der Scheinselbstständigkeit sei unverändert geblieben. Die Pflegekräfte könnten über ihre Arbeitszeit, die Art und den Umfang der Leistungen sowie über die Entlohnung nicht autonom bestimmen. Es seien die Vermittlungsagenturen, die die Arbeitsbedingungen mit ihren Klienten ausverhandelten.

Exakte Arbeitszeitregelungen

Selbstständige können frei über ihre Zeit bestimmen. Doch in vielen Werkverträgen – die in aller Regel von den Agenturen und nicht von den Betreuungskräften verfasst werden – finden sich verräterisch exakte Arbeitszeitregelungen: etwa zwei Stunden Ruhepause in einem und dazu einige kür­zere Pausen oder die Forderung nach einer 24-stündigen Rufbereitschaft. "Die Arbeitszeitregelungen", so die Studie, "sind der vielleicht deutlichste Hinweis auf eine ausbeuterische Scheinselbstständigkeit zulas­ten der PflegerInnen."

Wucherzinsen, Sozialversicherung einbehalten

Vor allem, wenn die Agentur weitgehende Inkassovollmachten beansprucht, sind die Missbrauchsmöglichkeiten groß. Agenturen behalten beispielsweise die Sozialversicherungsbeiträge ein und unterlassen es, die Beträge weiterzuleiten. Das kann zu einem bösen Erwachen führen, wenn die Betreuerin nach Jahren erfährt, sie sei gar nicht versichert. Immer wieder werden auch völlig überhöhte Gebühren verlangt. Werden diese nicht pünktlich bezahlt, können schon einmal 0,5 Prozent Verzugszinsen verrechnet werden – pro Tag!

Interessenkonflikt bei der Vertretung

Interessenkonflikt bei der WKO

All dies schreit nach einer aktiven Inte­ressenvertretung, die den überwiegend weiblichen Arbeitskräften zur Seite steht. Da es Selbstständige sind, ist die Wirtschaftskammer zuständig, konkret der Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung. Die Berufsgruppensprecherin (Fachgruppe Wien) Bibiana Kudziova vertritt die selbstständigen Personen­betreuerinnen. Gleichzeitig arbeitet sie für eine Vermittlungsagentur – ein klassischer Interessenkonflikt.

Kudziova selbst sieht dies allerdings nicht so schlimm: "Ich betrachte das sogar als Vorteil." So komme sie mit allen Seiten in Kontakt. Ein Mindesttarif etwa ist für sie undenkbar: "Sie wissen eh, das sind selbstständige Unternehmer, da kann man nicht eingreifen." Sie könnten sich ja aussuchen, für wen sie unter welchen Bedingungen tätig werden wollen. Auf Nachfrage gesteht sie ein, dass die ­Gestaltungsmöglichkeiten der ach so freien Unternehmerin deutlich eingeschränkt sind: "Sie kann zu einem Agenturangebot nur ja oder nein sagen."

Zahl der Scheinselbstständigen nimmt zu

Die Gewerkschaft hat sich lange Zeit herausgehalten – sie ist ja nicht zuständig. Doch die Zahl der Scheinselbstständigen nimmt auch in anderen Branchen massiv zu. Deshalb hat die Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida einen eigene Gewerkschaft für EPUs (Einpersonenunternehmen) gegründet: vidaflex. Sie versteht sich nicht als Konkurrenz zur Wirtschaftskammer, sondern will eine Lücke schließen, wie vida-Funktionär Franz Binderlehner versichert: "Wir wollten nicht länger tatenlos zuschauen."

Arbeitnehmer-Modell definieren

Zu welchen Schlussfolgerungen kommt ­Simona Durisova, die Autorin der Studie "Die Organisation der Ausbeutung"? Klar ist für sie, dass die Tätigkeiten der häuslichen Altenpflege neu zu definieren sind: Per­sonenbetreuung schließe auch bestimmte Pflegetätigkeiten mit ein, und dafür müsse es eine zusätzliche Ausbildung geben. Betreuung und Pflege könnten nicht in Selbstständigkeit ausgeübt werden.

Für ein Arbeitnehmer-Modell müsse aber der Staat die Verantwortung übernehmen, die Vermittlungsagenturen hätten dann keine Funktion mehr – damit würden auch die zahlreichen Probleme mit diesen Agenturen wegfallen. Und schließlich spricht sich Durisova für eine internationale Gewerkschaft aus, die die ­Interessen der Pflegekräfte aus allen Herkunftsländern vertritt.

Staatliche Begleitung statt Vermittler-Flut

Staatliches Siegel als Minimalfortschritt

Die Wirtschaftskammer möchte am Status quo wenig ändern. Sie plädiert für eine Valorisierung der Pflegegelder, dann würden auch die Pflegerinnen mehr verdienen. Und sie drängt stark auf ein Gütesiegel, das den privaten Vermittlungsagenturen auf frei­williger Basis verliehen werden soll.

Die Gewerkschaft hält nichts von einem solchen Siegel: "Die Agenturen machen für sich selbst ein Gütesiegel – sie sind aber gerade Teil des Problems." (Binderlehner) Das Sozialminis­terium hat die Pläne für ein privates Siegel anscheinend vorläufig gestoppt und setzt sich angeblich für ein staatliches Siegel ein. Näheres war bis zuletzt nicht zu erfahren.

Staatliche Begleitung statt Vermittler-Flut

Die großen Gegenspielerinnen der Wirtschaftskammer sind die Aktivistinnen des Instituts für Personenbetreuung ipb. Obfrau Katarina Staronova plädiert ebenfalls für eine verbesserte Ausbildung der Betreuerinnen. Mit effizienter Beratung könnten sie auch als Selbstständige ihr Auskommen finden. Aber: Wie viel Geld gehe an Agenturen, von denen wenig bis keine Hilfe komme?

"Warum kann die Beratung und Begleitung der Pflegekräfte nicht der Staat – durch ortsansässige Gemeindeschwes­tern – übernehmen?" Mit dem Geld, das derzeit die Agenturen einstreifen, wäre das leicht finanzierbar. Für Binderlehner könnte eine Online-Plattform die 700 bis 800 Vermittler, die derzeit den Markt überfluten, vollständig ersetzen und solcherart zu erheblichen Kosteneinsparungen führen.

Zusatzkosten wären leistbar

Und was die Kosten für eine unselbstständige 24-Stunden-Pflege betrifft, die von der Wirtschaftskammer als unerschwinglich bezeichnet wird, verweist Binderlehner auf eine Berechnung, wonach dies eine Milliarde Euro Zusatzkosten bedeuten würde – das sollte sich ein reicher Staat wie Österreich leisten können.

Betreuung ohne Ausbeutung

- Planen Sie die 24-Stunden-Betreuung rechtzeitig ein. Wenn es schnell gehen muss, gewinnen immer die Geschäftemacher.

- Am besten ist eine Empfehlung aus dem Bekanntenkreis. Hören Sie sich beizeiten um, dann geht es vielleicht ohne Vermittlungsagentur.

- Manche Agenturen haben nur einen Mitarbeiter in Österreich sitzen. Dass da Kompetenz und Qualitätskontrolle auf der Strecke bleiben, ist klar. Große Agenturen sind vertrauenswürdiger – zumindest für die fünf Sozialorganisationen trifft dies wohl zu: Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz und Volkshilfe.

Unfälle beim Transport der Pflegekräfte

Immer wieder passieren beim Transport der Pflegekräfte schwere Unfälle, wie zuletzt im Oktober in der Slowakei: Ein vollbesetzter Kleinbus raste ungebremst in einen Lkw. Ursache Sekundenschlaf.

Im Bus starben der Fahrer und alle Betreuerinnen. Sie sind häufig gezwungen, den Fahrtendienst der Agentur zu verwenden, weil das ein einträgliches Geschäft ist.

"Kritik nach Unfalltod von sieben Pflegerinnen" - Kleine Zeitung Graz vom 20.10.2017

Mehr zum Thema

Simona DurisovaSimona Durisova: Die Organisation der Ausbeutung. Soziale und arbeitsrechtliche Benachteiligung der Pflege- und Betreuungskräfte im Rahmen der 24-Stunden-Pflege, unter besonderer Berücksichtigung der Rolle von Vermittlungsagenturen. Masterarbeit, Karl-Franzens-Universität Graz. Oktober 2017

Simona Durisova: "Die Arbeitszeitregelungen sind der vielleicht deutlichste Hinweis auf eine ausbeuterische Scheinselbstständigkeit."

Beiträge in KONSUMENT
24-Stunden-Betreuung - Gut vorbereitet
24-Stunden-Betreuung - Fragwürdige Vertragsklauseln
24-Stunden-Betreuung: Pflegerinnen - Scheinlösungen

Der Pflege-Ratgeber
2. Auflage, broschiert,
316 Seiten, € 24,90

Buchtipp: "Der Pflege-Ratgeber"

Der Pflege-Ratgeber, 2. Auflage

www.konsument.at/pflege-ratgeber

Etwa 450.000 Menschen beziehen in Österreich Pflegegeld, sind also auf Betreuung und Hilfe angewiesen. Ihre Angehörigen stehen vor der Herausforderung, deren Pflege zu organisieren. Doch welche Möglichkeiten gibt es? Kann der oder die Betroffene zu Hause betreut werden oder ist ein Heim die bessere Lösung? Wie findet man einen guten Pflegedienst oder das passende Heim? Wo erhält man Rat und Hilfe? Und schließlich: Was kostet das alles? Der "Pflege-Ratgeber“ unterstützt Betroffene und ihre Angehörigen bei allen Fragen rund um dieses schwierige Thema.

Aus dem Inhalt

  • Pflege organisieren und finanzieren
  • Unterstützung für Angehörige
  • Pflegegeld und private Vorsorge 
  • Pflegeheim und Heimvertrag 
  • 24-Stunden-Betreuung
  • Das neue Erwachsenenschutzrecht 
  • Sterbehilfe

320 Seiten, € 24,90 + Versand; ISBN 978-3-7093-0630-7

 

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das neue Einwegpfandsystem ab 2025

Das neue Einwegpfandsystem ab 2025

Ab dem 1. Jänner 2025 muss für jede geschlossene Einweg-Getränkeverpackung aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter ein Pfand von 25 Cent gezahlt werden.

ePrämie: Eine Prämie fürs Stromtanken premium

ePrämie: Eine Prämie fürs Stromtanken

Besitzer:innen von Elektroautos können für ihre umweltfreundliche Art der Fortbewegung eine jährliche Prämie kassieren. Aber was ist der Sinn und Zweck dieses Anreizsystems?

Was ist eine Energiegemeinschaft?

Was ist eine Energiegemeinschaft?

Energiegemeinschaften sind eine Möglichkeit, sich direkt an der Energiewende zu beteiligen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang