Geldanlage: Investmentfonds können eine Alternative zu Sparprodukten sein, erfordern aber mehr Wissen und Beschäftigung damit.
Wir haben verschiedene Investmentfondssparten einem Performance- und Spesenvergleich unterzogen:
- Aktienfonds
- Alternative Fonds
- Dachhedgefonds
- Geldmarktfonds
- Gemischte Fonds
- Immobilienfonds
- Kurzfristig orientierte Rentenfonds
- Rentenfonds
Zusätzlich wurden 109 Renten-, Aktien-, bzw. Gemischte Fonds verglichen, z.B. von: Allianz, BAWAG, C-Quadrat, ESPA, Kepler, Macquarie, Meinl, PIA, Raiffeisen, Zürich, ...
Vom Erdgeschoß in den Keller und von dort hinunter ins zweite Untergeschoß – ungefähr so verlief die Entwicklung der Sparzinsen bis zuletzt. Geht man nach den Aussagen der Verantwortlichen in der Europäischen Zentralbank und in der Politik, sollen sie dort noch eine ganze Weile bleiben. So sollen Kredite billig gehalten und die Geschäfte angekurbelt werden.
Guthabenzinsen im Keller
Wer Geld in einlagengesicherte Sparprodukte stecken wollte, war und ist daher mit immer niedrigeren Guthabenzinsen konfrontiert. "Nicht zu lange mit einem Sparbuch binden", lautet seit Jahren – auch von uns – die Empfehlung. Aber was sonst tun mit einem größeren Betrag, den man längere Zeit nicht brauchen wird und vor der Geldentwertung schützen möchte?
Unzählige Investmentfonds als alternative Geldanlage
Als eine Alternative zu Sparprodukten werden oft Fonds genannt, seien es Wertpapier- oder auch Immobilienfonds. Die Auswahl ist reichlich: Neben 5 Immobilien-Kapitalanlagegesellschaften (KAG) gibt es in Österreich 24 Wertpapier-KAGs, die 2.146 gemanagte Fonds anbieten; dazu noch eine Reihe von ausländischen Verwaltungsgesellschaften, die in Österreich gemäß Investmentfondsgesetz 2011 zugelassen sind und ihre Fonds anbieten.
Spezialfall: Nicht-Meldefonds
Neben den in Österreich zugelassenen Fonds gibt es noch eine Vielzahl an Nicht-Meldefonds, für die das österreichische Investmentfondsgesetz nicht gilt. Obwohl diese nicht zum Vertrieb zugelassen sind, können sie auf Wunsch gekauft werden. Dabei sind allerdings die jeweiligen gesetzlichen Regelungen des Zulassungslandes zu beachten und die steuerliche Behandlung ist mit einem Steuerberater abzuklären.
Lesen Sie auch unsern Bericht zum Thema Alternativen zum Sparbuch: Indexfonds 9/2014.