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Zitrusfrüchte: Schalen nicht zum Verzehr - E 231 und 232 gegen Schimmelpilz

"Warum sind bei den meisten Zitrusfrüchten die Schalen nicht zum Verzehr geeignet?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort, hier Mag. Birgit Beck.

Birgit Beck (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Ernährungsexpertin
Mag. BIrgit Beck

Orangen, Zitronen, Mandarinen etc. sind empfindliche Früchte. Während des Transportes und der Lagerung können sich auf ihnen Schimmelpilze ausbreiten. Eine Konservierung der Schalenoberfläche führt daher zu einer verbesserten Haltbarkeit.

Konservierungsstoffe

Zur Behandlung sind die Konservierungsstoffe Orthophenylphenol (E 231) und Natriumorthophenylphenol (E 232) zugelassen. Daneben werden vor allem Thiabendazol und Imazalil, die pilzabtötend wirken, als Behandlungsmittel nach der Ernte eingesetzt. Sie werden durch ein Tauch- oder Sprühverfahren auf die Früchte aufgebracht und verbleiben fast vollständig auf bzw. in der Schale.

Überzug mit Wachs

Ein Überzug mit einer Wachsschicht vermeidet zu raschen Feuchtigkeitsverlust. Behandelte Früchte, die meist schön glänzen, sollten Sie in jedem Fall unter heißem Wasser waschen und dann mit einem Papiertuch abreiben. So verhindern Sie, dass beim Schälen eventuell noch vorhandene Behandlungsmittel auf das Fruchtfleisch übertragen werden.


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